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Wohngebäudeversicherung: Was aktuelle Tarife leisten
1.10.09Keine Sachversicherung hält im Durchschnitt so lange wie die für das Wohngebäude. Alte Verträge bedeuten aber oft alte Bedingungen, weil die Policen nicht auf das neue Tarifwerk umgestellt wurden. Das kann leichtsinnig sein, denn die Unternehmen bessern dort immer wieder nach. Wir zeigen, was aktuell ist.
Das eigene Haus ordentlich zu versichern, steht außer Frage. Schließlich geht es für die meisten um die größte Investition ihres Lebens, außerdem vergibt die Bank andernfalls keinen Kredit. Wie in allen Sparten des Privatkundengeschäfts legen in der Wohngebäudeversicherung allgemeine Musterbedingungen den Rahmen fest und die häufigsten oder größten Schäden sind in allen Policen einheitlich abgedeckt. Oft legen die Anbieter bei den Tarifen nach und erhöhen den Schutz. Nicht jedes neue I-Tüpfelchen ist notwendig. Doch wenn der Vertrag so alt ist wie das Haus selbst, dann heißt es nach einiger Zeit, die Bedingungen auf Aktualität zu checken.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt, wie der Name schon sagt, das Wohngebäude. Aber was ist mit dem Carport oder dem Springbrunnen aus Carrara-Marmor? Schuppen, Gewächshäuser, Garagen, Zäune, Müllboxen und ähnliche Grundstücksbestandteile gehören mittlerweile in fast allen Tarifen zu den versicherten Sachen. Unterschiede gibt es aber in der Höhe, bis zu der sie abgesichert sind. Manche Anbieter beschränken die Entschädigung für eine Garage auf 5.000 oder 10.000 Euro, andere schließen nur Nebengebäude bis 20 Quadratmeter automatisch in den Vertrag ein. Größere Nebengelasse und besonders wertvolle Ausstattungsstücke auf dem Grundstück sollten unbedingt im Antrag aufgeführt sein. Prüfen Sie beispielsweise, ob Ihre Police den Swimmingpool einschließt.
Viele Häuslebauer treiben die Energiewende in Richtung Ökostrom voran, indem sie sich eine Solaranlage auf Dach setzen. Für ein paar Euro Aufpreis lässt sie sich in die Wohngebäudeversicherung einschließen. Die Solarzellen sind dabei gegen alle Gefahren abgesichert, bei denen auch das Haus geschützt ist. Das ist viel preiswerter als eine selbstständige Photovoltaik-Versicherung. Deren wichtiger Vorteil ist, dass sie zusätzlich bei Diebstahlschäden einspringt.
Eine Außenmarkise kostet schnell über 1.000 Euro – ärgerlich, wenn man sie im Schadenfall selbst bezahlt. Deshalb sind alle fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen ebenfalls geschützt – also Antennen, elektrische Leitungen oder Briefkästen. Abgesichert zu sein, heißt jedoch nicht, sorglos sein zu dürfen. Ein Rentner aus München ließ während eines Sturms seine Markise ausgefahren. Den dabei entstandenen Schaden wollte die Versicherung nicht zahlen und erhielt vor dem zuständigen Amtsgericht Recht. Der ältere Herr habe grob fahrlässig gehandelt.
Blitzschlag in die Feuerversicherung einschließen
Feuer ist die Gefahr, gegen die Häuser am längsten professionell versichert werden. In Deutschland erstmals vor 333 Jahren durch die Hamburger Feuerkasse. Feuer heißt, dass ein offener Brand von einem Herd auf Gebäudebestandteile übergreift. Wenn aber nur Rauch für Schäden sorgt, kann es Schwierigkeiten geben, weil die Definition von Brand vielleicht nicht erfüllt ist. Deshalb sind in vielen Tarifen Rauch-, Seng- und Schmorschäden besonders eingeschlossen.
Haben Sie vielleicht noch einen Vertrag, in dem Überspannungsschäden nicht eingeschlossen sind? Dann sollten Sie unbedingt handeln. Dieser Vertragsbaustein gehört mittlerweile zum Standard, weil Blitze oft die Elektronik der Haustechnik zerstören. Achten Sie darauf, dass der Versicherer auch dann zahlt, wenn der Blitz nicht direkt auf dem Grundstück einschlägt. Überspannung breitet sich meist über das Stromnetz aus.
In den Musterbedingungen steht, dass Schadenersatz fällig ist, wenn ein Flugzeug aufs Dach stürzt. Nun ist es aber wahrscheinlicher, dass ein Laster von der Straße abkommt und plötzlich im Wohnzimmer steht. Einige Versicherer haben nach spektakulären Schäden ihre Tarife um den so genannten Anprall von Straßenfahrzeugen erweitert. Erhebliche Kosten können auf Hausbesitzer ebenfalls zukommen, wenn Behörden Auflagen erteilen, verseuchtes Erdreich zu entsorgen. In vielen neuen Verträgen werden dann die Kosten übernommen.
Wenn die Rohrleitung leckt
Leitungswasserschäden, die zweite versicherte Gefahr, entwickeln sich zum Sorgenkind. Immer mehr Lecks treiben die Kosten in die Höhe. Gezahlt wird für Bruchschäden aller Art an Wasserleitungen, an den Rohren von Warmwasser- und Dampfheizungen, sowie an Wärmepumpen und solarthermischen Heizungen. Die Heizkörper selbst und die Armaturen werden nur bei Schäden durch Frost ersetzt.
Durch viele Solarheizungen fließt gar kein Wasser mehr, dann könnte es zu Streit um die Definition eines Leitungswasserschadens kommen. Um den Kunden Sicherheit zu geben, schließen viele Anbieter mittlerweile ausdrücklich alle anderen wärmetragenden Flüssigkeiten ein wie Öle oder Solen. Unterschiede machen die Versicherer, wenn es um die Zu- und Ableitungsrohre auf dem Grundstück und außerhalb geht. Einige Gesellschaften zahlen, andere nur begrenzt, dritte wiederum gar nicht. Gleiches gilt für Regenableitungsrohre im Gebäude.
Gut geschützt gegen Orkane wie "Kyrill" und Lothar"
Die Definition von Sturm regeln die Musterbedingungen klar. Der Wind muss mindestens mit Stärke 8 geblasen haben. Im Schadenfall fordern die Versicherer oft meteorologische Daten an. Hat ein Unwetter gewütet, zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht nur für die direkten Beschädigungen am Haus – etwa für die abgedeckten Dachziegel –, sondern auch wenn ein Baum aufs Gebäude stürzt.
Der Abtransport umgestürzter Bäume kann ebenfalls ins Geld gehen, ebenso wie die Neuanpflanzung. Wer dann Ersatz haben möchte, findet ebenfalls passende Tarife.
Bei Hagelschäden jährt sich eine wichtige Neuerung in diesen Tagen zum 25. Mal. Im Sommer 1984 wütete in München ein Hagel und demolierte etwa 200.000 Autos und 70.000 Gebäude – aber ohne eigentliche Sturmschäden. Bis dahin war Hagel nur in Verbindung mit Sturm versichert. Viele Versicherungsschäden wurden damals auf Kulanzbasis reguliert. In den Folgejahren änderten die Gesellschaften ihre Tarife und versichern seitdem Hagel als einzelne Gefahr.
Bei Elementarschäden gilt keine Ausrede
Schäden durch Feuer sichern nahezu 100 Prozent der Hausbesitzer ab, bei Leitungwasser sind es etwa 75 und bei Sturm 85 Prozent. Der Schutz bei Elementarschäden wird jedoch vernachlässigt. Nur etwa fünf Prozent der Wohngebäude in Bayern sind bei diesen Gefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen geschützt.
Die häufigste Ausrede, das Haus stehe ja nicht nahe am Wasser, zählt nicht. Zum einen merkten viele Dresdner erst beim Elbehochwasser 2002, wo der Fluss sich überall hin ausbreiten konnte. Außerdem zählen auch Starkregen und Schneedruck zu den versicherten Gefahren. Die richten überall Schaden an, wie beispielsweise die Starkregenkatastrophe, die 2007 das mittelfränkische Baiersdorf überflutete.
Weitere Tarifbesonderheiten: Den künstlerischen Wert von Graffitis werden vermutlich Hausbesitzer besonders bestreiten, wenn sie am eigenen Haus prangen. Auch für deren Beseitigung zahlen einige Tarife.
Eine Versicherung für alle Gebäudeverglasungen lässt sich gesondert einschließen. Sie leistet nicht nur bei den üblichen Gefahren, sondern generell, wenn Scheiben zu Bruch gehen. Da Glas aber heute viel stabiler ist und das finanzielle Risiko nicht allzu hoch liegt, kann man davon auch absehen.
Immer nach gleitendem Neuwert
Hausbesitzer interessiert nach einem Schaden natürlich, was sie ersetzt bekommen. Anders als in der privaten Haftpflicht entschädigt eine Wohngebäudeversicherung die Kunden mit dem Neuwert. Versicherungswert ist der ortsübliche Neubauwert, dazu gehören auch Architektengebühren sowie Planungskosten. Auch wenn das Dach schon 15 oder 20 Jahre oder mehr auf dem Buckel hat, nach einem Sturmschaden lässt sich der Kunde ein neues legen und erhält alles erstattet. Das hat den großen Comic-Zeichner Wilhelm Busch zu einem Reim inspiriert. In dem Gedicht von Fips dem Affen heißt es – übrigens über die Aachen-Münchener – vom Opfer eines Brandes:
Fink hat versichert, Gott Lob und Dank, bei der Aachener Feuerversicherungs-Bank.
Und nach zwei Jahren so ungefähr, wohnt er weit schöner als wie vorher.
Was beinahe abbruchreif ist, dafür zahlt die Gesellschaft natürlich nicht mehr – oder nur noch den Zeitwert. Wichtig für die Hausbesitzer ist, dass sie einen so genannten gleitenden Neuwert versichern. So steigt die Versicherungssumme parallel zu den Preisen für den Hausbau. Zu Vertragsbeginn wird dabei ein Wert für Hausgröße und Ausstattung ermittelt - er heißt meist Wert 1914. Der wird mit einem branchenweiten und jährlich neu festgelegten Faktor multipliziert. Das Ergebnis ist die Summe, die für das Haus bei einem Totalschaden gezahlt wird.
Von Toralf Richter

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