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Baufinanzierung

Wohnungsbauprämie am besten noch 2008 nutzen

11.08.08

Im Zuge der neuen Riester-Förderung für das selbst genutzte Wohneigentum und das Bausparen ändern sich ab dem 1. Januar 2009 die Regeln für die Wohnungsbauprämie. Das gilt für Bausparverträge, die ab Beginn des nächsten Jahres abgeschlossen werden. Darauf weist die Wüstenrot Bausparkasse hin und empfiehlt daher einen Bausparvertrag noch in diesem Jahr abzuschließen.

Ein Bausparer, der für seinen Bausparvertrag vom Staat die Wohnungsbauprämie erhält, muss bisher eine Frist von sieben Jahren einhalten, in der er sein Guthaben nur für Zwecke verwenden darf, die mit dem Wohnen zu tun haben. Kauft er damit zum Beispiel ein Auto, verlangt der Staat die Fördergelder zurück. Nach Ablauf der sieben Jahre kann der Bausparer frei über sein Geld verfügen.

"Ewige Zweckbindung"


Die neue Regelung sieht nun eine "ewige Zweckbindung" der Prämie vor, das heißt, geförderte Bausparverträge sollen immer wohnungswirtschaftlich eingesetzt werden. Eine wichtige Ausnahme hat der Gesetzgeber nicht zuletzt auf Drängen der Bausparkassen doch noch zugelassen. Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor dem 25. Geburtstag abschließen und oft noch keine konkreten Pläne für eigene vier Wände haben, können wie bisher nach sieben Jahren über ihr Bausparguthaben frei verfügen.

Die Höhe der Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie auch als Bausparprämie bekannt - beläuft sich auf 8,8 Prozent für eigene Sparleistungen von höchstens 512 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden und von maximal 1.024 Euro pro Jahr bei Ehepaaren. Das zu versteuernde Einkommen darf 25.600 Euro jährlich bei Verheirateten das Doppelte nicht übersteigen. Für den Bezug der Prämie gilt zudem ein Mindestalter von 16 Jahren.

(Quelle: ddp)