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Zahlung aus Unfallversicherung muss manchmal erkämpft werden

30.06.09

Wer eine Unfallversicherung hat, muss manchmal darum streiten, dass er bei einem Unfall auch wirklich Geld bekommt.

Wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (AZ: 10 U 1848/05) zeigt, müssen Versicherte nachhaltig darum bemühen, wenn sie Geld von Ihrer Versicherung bekommen wollen. In dem Fall war ein Mann in einem parkenden Pkw von einem Lkw gerammt und sein Fahrzeug mitgeschleift worden. Dabei erlitt er einen Bandscheibenvorfall, der operativ behoben werden musste.

Die Versicherung meinte jedoch, dass der Bandscheibenvorfall nicht durch den Unfall ausgelöst worden war. Was vor Gericht folgte, waren endlose Sachverständigengutachten, mit denen bewiesen werden musste, dass die Aufprallgeschwindigkeit des Lkw geeignet war, einen Bandscheibenschaden hervorzurufen. In dem Fall konnte das Unfallopfer tatsächlich beweisen, dass der Unfall Ursache des Bandscheibenleidens war, sodass die Versicherung zahlen musste.

ddp