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Zahnersatz: Verbesserung für Kassenpatienten in Sonderfällen
11.06.10Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen erhalten künftig in bestimmten Fällen besseren Zahnersatz. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das gemeinsame Beschlussgremium der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen.
Bei der Entscheidung geht es um festsitzenden Zahnersatz. Dafür müssen jetzt häufiger die Krankenkassen aufkommen. Der Anspruch von Patienten ist beispielsweise bei der Versorgung mit Brücken oder prothetischen Kronen künftig nicht mehr davon abhängig, ob der Gegenkiefer mit einem festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz versorgt ist. Die bisherige Regelung sah vor, dass festsitzender Zahnersatz grundsätzlich nur dann als GKV-Leistung in Frage kommen konnte, wenn im Gegenkiefer entweder noch eigene Zähne oder aber ebenfalls festsitzender Zahnersatz vorhanden waren.
Vor seinem Beschluss hatte der G-BA einen Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) studiert. Dem zufolge ist es wissenschaftlich nicht belegbar, die Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz an die Bedingung zuknüpfen, dass der Gegenkiefer natürliche Zähne aufweist oder mit festsitzendem Zahnersatz versorgt ist.
Der G-BA legt seine Beschlüsse dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor. Falls das Ministerium nichts zu beanstanden hat, treten die Entscheidungen durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Trotz der Verbesserung in einem Teilbereich kann die gesetzliche Krankenversicherung nur die Kosten für eine Basisversorgung anteilig übernehmen. Um guten Zahnersatz zu erhalten, sollten Kassenpatienten eine private Zahnzusatzversicherung abschließen.
tr

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