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Zigarettenkippen setzen Mülleimer in Brand - Versicherung muss nicht zahlen
18.04.08Rauchen ist gefährlich. Es wird noch gefährlicher, wenn man die Kippen in einem Mülleimer entsorgt, in den zuvor auch brennbare Materialien wie benutzte Papiertaschentücher, Zewa-Papier und Plastikbecher geworfen wurden.
Denn entsteht daraus ein Brand, muss die Versicherung nicht zahlen, weil der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das hat das Landgericht Regensburg entschieden. Diese Entscheidung gilt selbst dann, wenn der Raucher mit dem Entleeren des Aschenbechers eine Viertelstunde gewartet hat und er keinen Qualm oder eine glimmende Kippe gesehen hat.
Nach neuem Versicherungsrecht würde der Versicherte übrigens nicht mehr komplett leer ausgehen. Darauf weist die Kanzlei Bach Langheid Dallmayr hin. Denn nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz führt die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles nicht mehr zur vollständigen Leistungsfreiheit. Allerdings müsste der Raucher in diesem Fall wohl mit einer Leistungskürzung von 60 bis 70 Prozent rechnen und bliebe so auf einem nicht unerheblichen Teil des Schadens sitzen. (AZ: 3 O 2599/0)
(Quelle: ddp)

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