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Motorrad-Versicherung |
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Die Freiheit auf zwei Rädern muss nicht
teuer sein!
Der kluge Biker spart durch die Wahl einer günstigen Versicherung. Ob Chopper, Geländemaschine oder Roller -
die Freiheit auf zwei Rädern muss man sich leisten können. |
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| Wissenswertes zur Motorrad-Versicherung |
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Welchen Versicherungsschutz benötigt ein Motorradfahrer? |
Wie wird der Versicherungsbeitrag berechnet? |
So wechseln Sie die Versicherung |
Tipps für Auslandsreisen |
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| Welchen Versicherungsschutz benötigt ein Motorradfahrer? |
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Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung: Jeder Motorrad-Halter ist gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflicht-Versicherung abzuschließen, um dem Geschädigten die Ersatzleistung im Schadensfall zu garantieren und seine eigene wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden.
Die Versicherung übernimmt den Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme sowie die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Viele Haftpflichtversicherungen enthalten die sog. Mallorcapolice, eine Zusatzhaftpflicht-
versicherungen für Mietfahrzeuge im Ausland.
Teil- und Vollkaskoversicherung: Voll- und Teilkaskoversicherung sind freiwillige
Versicherungen. Die Teilkasko-Versicherung übernimmt die Kosten für Fahrzeugschäden, die durch Diebstahl, Brand, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Glasbruch oder Haarwild entstanden sind.
Die Vollkasko-Versicherung umfasst alle Gefahren der Teilkasko-Versicherung. Zuzüglich sind entstandene Schäden durch selbstverschuldeten Unfall, Fahrerflucht und mut- oder böswillige Handlungen durch unbekannte Dritte versichert.
Beide Versicherungen werden mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung verringern sich die Versicherungstarife. Ob diese Versicherungen sinnvoll sind, ist abhängig von dem Alter des Fahrzeuges.
Schutzbrief-Versicherung: Eine Schutzbrief-Versicherung sorgt dafür, dass Sie mobil bleiben, auch wenn Ihr Fahrzeug eine Panne haben sollte. Die Kosten für den Abschleppdienst und die Weiterfahrt - sei es mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Leihwagen - sind abgedeckt, so dass Sie Ihren Urlaub nicht abbrechen müssen.
Überprüfen Sie, ob in Ihrer Haftpflichtversicherung ein Schutzbrief enthalten ist!
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| Wie wird der Versicherungsbeitrag berechnet? |
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Folgende Kritererien sind ausschlaggebend für die Berechnung des Beitrags:
Einteilung nach Hubraum:
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Kleinkrafträder bis 50 ccm
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Leichtkrafträder von 50 bis 80 ccm
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Leichtkraftroller von 50 bis 80 ccm
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Kraftroller und Krafträder über 50 ccm
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Fahrzeuge mit einem Hubraum über 50 ccm werden zusätzlich nach KW unterschieden. |
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Einstufung in Schadensfreiheitsklassen
Für Krafträder gibt es inzwischen wie für PKWs bis zu 35 Schadensfreiheitsklassen plus Malusklasse. Versichern Sie zum ersten Mal ein Kraftrad, werden Sie in die SF 0 (125%) eingestuft. Haben Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner bereits einen PKW bei derselben Gesellschaft versichert, wird das Kraftrad unter bestimmten Voraussetzungen in SF 1/2 (75%) eingeordnet. Befindet sich der Versicherte in SF-Klasse 0 und verursacht einen Schaden, so wird er in die Malus-Klasse heruntergestuft. |
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Einstufung in Regionalklassen
In der Teilkaskoversicherung bestehen 8 Regionalklassen, nach denen die Tarife berechnet werden. Je nachdem in welcher Region Sie wohnen, können bis zu 30% Mehrkosten auf Sie zukommen. |
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Weitere Tarifmerkmale
In der Motorradversicherung gelten die gleichen Rabattsysteme wie in der Autoversicherung: Beamten-, Frauen, Garagen- und Wenigfahrertarife usw. Diese Rabattsysteme können Ihren Versicherungsbeitrag um Einiges senken. |
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Tipp Saisonkennzeichen: Nutzen Sie Ihr Motorrad nur zeitweise, ist es oft günstiger, einen Versicherungsvertrag mit Saisonkennzeichen abzuschließen. Sie bezahlen Versicherungsbeitrag und KFZ-Steuer nur für die Monate, in denen Ihr Fahrzeug zugelassen ist und sparen sich Zeit und Gebühren für An- und Abmeldung.
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| So wechseln Sie die Versicherung |
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Fristgerechte Kündigung zum Vertragsende: Ein Versicherungswechsel ist grundsätzlich zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Die meisten Verträge enden am 31.12. und können mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Das Kündigungs-
schreiben muss der Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen. Das Ablaufdatum steht im Versicherungsschein.
Sonderkündigungsrecht:
Bei Beitragserhöhungen, Änderung der Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen hat der Versicherungsnehmer ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung: Bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung kann die Versicherung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gewechselt werden.
Kündigung im Schadensfall: Im Schadensfall ist der Wechsel der Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat
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| Tipps für Auslandsreisen |
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Grüne Versicherungskarte: Die Grüne Versicherungskarte gilt als Versicherungsnachweis für den internationalen Kraftverkehr und enthält wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Sie ist kostenlos bei Ihrem KFZ-Versicherer erhältlich und meist mehrere Jahre gültig.
Vorgeschrieben ist die Grüne Karte bei Fahrten in folgende Länder: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Tunesien, Türkei und Ukraine.
Österreich:
Die Warnwestenpflicht gilt in Österreich für Lenker mehrspuriger Fahrzeuge, wozu auch Motorradgespanne, Trikes und Quads gehören. Bisher ist nicht geklärt, ob die Regelung auch Führer dieser Fahrzeuge betrifft.
Sicher ist, dass Motorradgespanne, Trikes und Quads ein Warndreieck mitführen müssen.
Alle Kraftradfahrer sind verpflichtet, staubdicht verpacktes, zur Wundversorgung geeignetes Verbandszeug im Gepäck zu haben.
Italien: In Italien ist das Tragen eines genormten Helmes für Fahrer und Beifahrer vorge- schrieben. Die Helme müssen nach
der Norm ECE 22-04 bzw. 22-05 geprüft
sein, was an dem Aufnäher im Kinnriemen erkennbar ist.
Die Warnwestenpflicht für Motorradfahrer gilt nicht in Italien, Spanien und Portugal.
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