Festgeldkonto
Geldanlage
Steuerliche Aspekte
Einnahmen aus Geld- oder Kapitalanlagen sind steuerpflichtig. Derzeit werden sie mit 30 Prozent Zinsabschlagssteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag belastet.
Sparerfreibetrag
- Jeder Sparer verfügt über einen Freibetrag in Höhe von 750 Euro (Ledige) und 1500 Euro (Verheiratete).
- Dieser kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Werbungskostenpauschale
- Für Einnahmen aus Kapitalvermögen gilt ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro (Ledige) und 102 Euro (Verheiratete).
- Dieser kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Sparerpauschbetrag
- Der Sparerpauschbetrag löst mit der Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 den Sparerfreibetrag als Höchstgrenze für steuerfrei zu vereinnahmende Zinserträge und Dividenden ab.
- Im Sparerpauschbetrag sind Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale in Höhe von 801 Euro (Ledige) und 1602 Euro (Verheiratete) zusammengefasst.
Freibeträge für Ledige | bis 31.12.2008 | ab 01.01.2009 | ||
|---|---|---|---|---|
Sparerfreibetrag
| 750 € | - | ||
Werbungskosten
| 51 € | - | ||
höhere Werbungskosten mit Nachweis absetzbar | ja | nein | ||
Sparerpauschbetrag
| - | 801 € | ||
Summe | 801 € | 801 € |
Abgeltungssteuer
- Die Abgeltungssteuer tritt am 01.01.2009 in Kraft.
- Sie ersetzt das Halbeinkünfteverfahren, bei dem lediglich die Hälfte der erzielten Gewinne besteuert werden.
- Der Abgeltungssteuersatz beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, maximal jedoch 28 Prozent.
- Die Abgeltungssteuer wird vom Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
- Gewinne aus Kapitalanlagen, zwischen deren An- und Verkauf mehr als 12 Monate liegen, unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer. Bisher waren derartige Gewinne nicht steuerpflichtig.
Freistellungsauftrag
- Durch einen Freistellungsauftrag weist der Sparer sein Kreditinstitut an, anfallende Zinseinkünfte vom Steuerabzug zu befreien.
- Der Freistellungsauftrag ist für alle Depots und Konten gültig, die der Kunde bei seiner Bank unterhält.
- Er kann in Teilbeträgen zwischen verschiedenen Banken aufgeteilt werden, darf den Höchstbetrag jedoch nicht überschreiten.
- Der Freistellungsauftrag gilt ein Kalenderjahr oder wahlweise zeitlich unbegrenzt bis der Sparer ihn ändert oder widerruft.
Unser Tipp: Übertragen Sie Vermögen auf Ihre Kinder
Sparen Sie Steuern, indem Sie Vermögen auf Ihre Kinder übertragen. Kinder dürfen derzeit 8.501 Euro steuerfrei an Einkünften erzielen, sofern Sie keine weiteren Einnahmen haben.

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