Fonds
Die Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf Fonds
Die Abgeltungssteuer ist da: Fondsparer sollten ab dem 1.1.2009 auf folgende Aspekte achten:
Berücksichtigung von Verlusten
Prinzipiell werden Verluste auch in Zukunft berücksichtigt. Wer Fondsanteile gewinnbringend verkauft und andere Fondsanteile mit einem höheren Verlust zurückgibt, kann diesen negativen Saldo nutzen, um andere Gewinne von der Steuer zu befreien. Das gilt auch für die Folgejahre. Ausnahme: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen desselben Jahres oder eines der Folgejahre kompensiert werden.
Thesaurierenden Fonds
Bei thesaurierenden Fonds, die Gewinne sofort wieder mit anlegen und nicht direkt auszahlen, muss vor allem auf die laufenden Erträge durch Dividenden geachtet werden. Diese werden nach Inkrafttreten der Abgeltungssteuer bereits während der Laufzeit abgeführt - entweder bei Inlandsfonds durch die Fondsgesellschaft oder bei Auslandsfonds durch den Anleger. Kommt es zu einem Verkauf, müssen aber diese bereits steuerlich bereits erfassten Erträge vom steuerpflichtigen Rückgabegewinn abgezogen werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Verluste vor der Einführung der Abgeltungssteuer
Verluste aus den Jahren vor der Einführung der Abgeltungssteuer können über die Steuererklärung in kommende Jahre vorgetragen werden. Diese Verluste können dann bis 2013 mit Gewinnen aus Wertpapieren verrechnet werden, die ab 2009 gekauft wurden.
Verkauf von Anteilen im Jahr 2015, aus einem Fondssparplan, der seit 2005 bespart wird
Die Wertsteigerung aller Anteile, die vor 2009 gekauft wurden, wird steuerlich nicht erfasst. Ebenso bleiben alle anderen Wertpapierkäufe steuerfrei, sofern die Haltefrist eingehalten wurde. Der Sparplan insgesamt wird jedoch steuerlich erfasst, auch wenn er vor dem 1.1.2009 abgeschlossen wurde. Das heißt: Alle Anteile, die nach dem 1.1.2009 gekauft werden, werden bei einem Verkauf mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belegt.
Dachfonds als Geheimwaffe gegen die Abgeltungssteuer
Dachfonds gelten derzeit als Geheimwaffe bei der Suche nach Mitteln gegen die Abgeltungssteuer. Dachfonds bieten beim Kauf vor dem 1.1.2009 einen Mantel, der vor der Abgeltungssteuer schützt. Experten geben jedoch zu bedenken: Wichtiger als die Konstruktion sei immer der Anlageerfolg. Nur wenn er über viele Jahre eine überzeugende Werteentwicklung bringt und so nicht verkauft werden muss, kann der Fonds die Abgeltungssteuer vermeiden. Läuft der Fonds dagegen schlecht und muss durch einen anderen ausgetauscht werden, sind die Kursgewinne des dann nach dem 1. Januar 2009 gekauften Fonds steuerpflichtig.
Weitere Informationen zum Thema Abgeltungssteuer finden Sie in unserem Ratgeber Abgeltungssteuer.

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