Kredit
Darauf sollten Sie bei Ihrer Antragstellung
achten
achten
Tipps zum Kredit
Zinsanfrage statt Bonitätsprüfung
- Möchten Sie sich über einen Kredit informieren, dabei aber eine SCHUFA-Prüfung umgehen, sollten Sie eine Zinsanfrage stellen.
- Diese verhindert, dass es zu einer Überprüfung Ihrer Person durch die SCHUFA kommt, so dass Ihre Bonität nicht beeinträchtigt wird.
Ein statt zwei Kreditnehmer
- Kann z.B. in einer Ehe die Kreditlast nur einer Person zugewiesen werden, so ist dies zu empfehlen. Auf diese Weise wird die Bonität von nur einer Person belastet und nicht zusätzlich die des Partners.
Bürgschaften
- Bürgen Sie nur für Personen, die absolut vertrauenswürdig sind, da Sie im Falle einer Privat-Insolvenz die Raten abbezahlen müssen.
Zahlungsausfall bzw. Restschuldversicherung
- Restschuldversicherungen leisten, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, seine Raten abzubezahlen, z.B. aufgrund von Krankheit oder Tod. Ziel ist es, die Angehörigen so vor der Schuldenfalle zu schützen.
- Die meisten Anbieter von Ratenkrediten bieten eine so genannte Restschuldversicherung in einem Paket mit dem Darlehen an. Nach Meinung von Experten sind diese Restschuldversicherungen jedoch oftmals nicht erforderlich, da die monatliche Belastung durch den Kredit sehr gering ist.
- Eine Kreditversicherung treibt zudem den effektiven Jahreszins nach oben und verteuert damit den Kredit. Sinnvoller ist es in der Regel, selbst für Versicherungsschutz zu sorgen, wenn er bei höheren Kreditsummen wirklich gewünscht wird. Z.B. in Form einer Risikolebensversicherung: Diese gibt es über kleinere Summen wie 10.000 oder 20.000 Euro für jüngere Antragsteller schon für zehn bis 20 Euro Jahresprämie.
Sondertilgung
- Einige Banken bieten beim Ratenkredit auch die Möglichkeit von Sondertilgungen an: Kommt der Bankkunde während der Laufzeit des Kreditvertrags zu einer größeren Geldsumme, kann er den Kredit je nach der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen Schlag abzahlen.
Effektivzins
- Der Effektivzins stellt die als jährlicher Prozentsatz anzugebenden Gesamtkosten eines Kredits dar. Er weicht in der Regel von dem im Kreditvertrag enthaltenen Nominalzins ab.
- Der Effektivzins berücksichtigt neben den Zinsen für den überlassenen Kredit auch die Bearbeitungsgebühr und andere Faktoren. Hierunter fallen Preisbestandteile wie z.B. Zinseszinseffekte.
Bearbeitungsgebühr
- Die Bearbeitung eines Ratenkredits verursacht bei der kreditgewährenden Bank verschiedene Kosten. Meist gibt die Bank diese Kosten direkt in Form einer Bearbeitungsgebühr an den Kunden weiter. Normalerweise beträgt diese Gebühr zwischen zwei und drei Prozent der Kreditsumme.
- Die Bearbeitungsgebühr fließt in die Berechnung des Effektivzinses für den Ratenkredit mit ein und ist in der monatlichen Kredit-Rate enthalten, die er Kreditnehmer zu entrichten hat.
Kündigung des Kredits
- Sofern ein fester Zinssatz vereinbart ist, kann der Darlehensnehmer den Ratenkredit nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
- Nach der Kündigung ist der Kreditnehmer verpflichtet, die Restschuld sofort zurückzuzahlen. Eine Kündigung während der laufenden Zinsfestschreibung kann zu einer Vorfälligkeitsentschädigung führen.
Voraussetzungen für den Bezug eines Kredits
Die meisten Kreditinstitute stellen für die Kreditvergabe Bedingungen. Der Darlehensnehmer muss
- volljährig sein,
- seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben,
- belegen können, keinen negativen SCHUFA-Eintrag zu haben,
- mindestens seit einem halben Jahr (ohne Probezeit) bei seinem derzeitigen Arbeitgeber tätig sein und mindestens zwei Gehaltsabrechnungen vorweisen können,
- auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln.

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