Leasing
Leasing als Alternative für Unternehmer und
Privatkunden
Privatkunden
Profitieren Sie von individuellen Raten und steuerlichen Abschreibungen
- Niedrige Raten: Der Leasingnehmer kauft das Leasingobjekt nicht (erwirbt kein Eigentum) und bezahlt folglich nicht den Gesamtwert, sondern immer nur den Anteil des Wertverlustes während seiner Nutzungszeit. Im Verhältnis zu einer Finanzierung sind die Raten deshalb niedriger.
- Problemlose Abwicklung: Sehr viele Leasing-Verträge werden als Kilometer-Leasing-Vertrag abgeschlossen. Dabei wird der Wagen am Ende der Laufzeit zum vereinbarten Wert vom Autohändler zurückgekauft. Leasing-Gesellschaften sind in der Lage, den Gebrauchtwagenmarkt zu überblicken und den zukünftigen Wert - je nach Kilometerlaufleistung - genau abzuschätzen. Der Kunde kann mit festen Kosten kalkulieren und gibt den Wagen am Ende der Laufzeit zurück.
- Sicherheiten: Die Leasinggesellschaft bleibt in der Regel Eigentümerin des Leasingobjekts. Deshalb muss der Leasingnehmer keine Sicherheiten stellen.
- Steuereffekt: Für Unternehmen sind Leasingraten voll steuerlich absetzbar, solange die Leasinggesellschaft wirtschaftlicher Eigentümer bleibt. Wer dagegen mit Eigenkapital finanziert, kann nur die Abschreibungen absetzen.
- Keine Vorfinanzierung: Für ein Leasingobjekt werden Raten erst nach der Anschaffung fällig. Das ist besonders interessant für das Leasing von Maschinen oder Solaranlagen. Das Mietobjekt verdient gleichsam seine eigenen Raten (Pay-as-you-earn-Prinzip).
Vor dem Abschluss eines Leasingvertrages ist zu beachten:
- Vertragsbindung: Während der Grundmietzeit kann der Vertrag nicht aufgelöst werden. Bei unerwarteten Einnahmeverlusten oder Einkommensausfällen trägt der Leasingnehmer die monatlichen Lasten trotzdem weiter.
- Kein Eigentum: Nach Ablauf des Vertrages gibt der Leasingnehmer das Objekt wieder an die Leasinggesellschaft oder den Lieferanten zurück.
- Pflicht zum Kauf: Bei Verträgen mit Andienungsrecht kann der Leasinggeber am Ende der Laufzeit das Objekt an den Kunden verkaufen, der dann zur Abnahme verpflichtet ist.

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