Billiger Strom

 
Hier finden Sie Anworten
auf gestellte Fragen (FAQ)

 

1. Muss ich selbst den Stromliefervertrag kündigen und wie funktioniert das?

 

Es kommt darauf an, wie Ihr Vertrag aussieht. In den meisten Fällen ist ein Stromliefervertrag ohne eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen oder der Vertrag verlängert sich nach einem bestimmten Zeitraum automatisch. Ihre Vertragssituation ist im Stromliefervertrag enthalten.

 

Sollten Sie keinen Stromliefervertrag haben, werden Sie wahrscheinlich im Rahmen der Grundversorgung beliefert. In einem solchen Fall haben Sie jederzeit das Recht, eine Kündigung des Liefervertrages auszusprechen. Soweit Sie den Stromliefervertrag bei einem neuen Stromanbieter abschließen, wird dieser (wenn er von Ihnen bevollmächtigt ist) den bestehenden Stromliefervertrag kündigen. Dies ist bei unseren Vertragsempfehlungen bereits vorgesehen.

 

2. Benötige ich bei einem Wechsel des Stromlieferanten einen neuen Zähler?

 

Nein, Ihr Zähler wird vom neuen Stromlieferanten beim Netzbetreiber gemietet und bleibt unverändert erhalten.

 

3. Wer liest meinen Stromzähler ab, wenn ich den Stromlieferanten wechsele?

 

Wie in den letzten Jahren vermehrt umgesetzt, liest der Stromkunde seinen Verbrauch in der Regel selbst ab und meldet diesen dem Stromlieferanten einmal im Jahr. Bei einem Wechsel sendet Ihnen der neue Lieferant eine Karte zu mit der Bitte, den Zählerstand zum Wechseltermin aufzuschreiben und an den Stromlieferanten zurück zu senden. Statt der Karte können Sie eventuell auch online Ihre Zählerstände eingeben.

 

In Zukunft werden Sie regelmäßig die Jahreszählerstände selbst ablesen und an den Stromlieferanten weiter geben. Sollten Sie nicht selbst ablesen, wird Ihr Verbrauch anhand von Vorjahreswerten geschätzt.

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4. Kann ich jederzeit bei meinem alten/neuen Stromlieferanten kündigen?

 

Das kommt auf Ihren Stromliefervertrag an. Soweit Sie einen so genannten „allgemeinen Tarif“ haben, können Sie sehr kurzfristig Ihren Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag bei einem anderen Stromlieferanten abschließen. Bei allen Verträgen mit einer festen Laufzeit müssen Sie den regulären Kündigungstermin einhalten.

 

5. Worauf ist beim Stromliefervertrag zu achten?

 

Folgende Punkte sind beim Abschluss eines neuen Stromliefervertrages wichtig:

 

  • Laufzeit des Vertrages: Eine Vertragslaufzeit von einem bis zwei Jahren ist bei einem neuen Vertrag üblich. Da allgemein die Preise für Energie eher steigen als sinken werden, ist eine langfristige Preisstabilität grundsätzlich positiv.
  • Preisgarantie des Vertrages: Die Preisgarantie bestimmt denjenigen Zeitraum in dem ein feststehender Tarif für den Kunden gültig ist. Die Preisgarantie ist grundsätzlich begrenzt, da auch der Lieferant seinen Strom in der Regel nur für eine bestimmte Zeit einkauft.
  • Kündigungsmöglichkeiten bei Preisänderungen: Hier sollten Sie darauf achten, dass der Lieferant keine Generalvollmacht erhält, um jederzeit und aus welchem Grunde auch immer die Preise zu verändern. Die entsprechende Klausel finden Sie häufig im Vertrag oder den AGB des Stromlieferanten. Positiv formuliert heißt das: Achten Sie darauf, dass bei Preisänderungen der Lieferant immer eine bestimmte Frist einhalten muss, in der Sie als Kunde den Vertrag kündigen können. Diese Frist sollte mindestens zwei Wochen betragen. Der Wechsel ist dann in einem solchen Fall frühestens zum Monatsersten des übernächsten Monats möglich.
  • Anpassung der Netzentgelte: Die deutsche Netzregulierung hat das Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu senken. Im Stromliefervertrag sollte daher eine Passage enthalten sein, dass Sie als Kunde an den Änderungen der Netzentgelte teilnehmen. Da die Netzentgelte (Miete des Stromnetzes durch den Stromlieferanten) zwischen 30 und 50% des Strompreises ausmachen, sollte auf eine solche Klausel geachtet werden. Leider haben derzeit die meisten Unternehmen diese Preisanpassung, die auch zugunsten des Kunden sein kann, nicht in ihren Verträgen enthalten.

 

6. Wie geht es weiter, wenn ich den Vertrag abgeschickt habe?

 

Der neue Stromlieferant wird Ihnen eine Bestätigung des Vertrages zusenden (via E-Mail, Fax oder Brief). Danach meldet der Lieferant Ihren Zähler zur Abrechnung beim regionalen Netzbetreiber an. Der Netzbetreiber bestätigt dem Stromlieferanten die erfolgte Anmeldung. Und Sie erhalten in der Folge den Strom über den neuen Lieferanten – an Ihrem Netzanschluss und Zähler ändert sich nichts. So einfach senken Sie die Stromkosten.

 

Sollte es Probleme bei der Anmeldung der Stelle geben, wird Sie der Lieferant darüber informieren und versuchen eine Lösung zu finden, die Ihrem Lieferantenwunsch gerecht wird.

 

7. Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

 

Der überwiegende Teil des Preises wird durch die Netzkosten (Miete des Stromnetzes um Ihnen Strom zuzuleiten) und Steuern und Abgaben bestimmt. Die Stromerzeugung und der damit zusammenhängende Stromhandel machen einen relativ kleinen Teil aus.

 

8. Was ist beim Umzug zu beachten?

 

Bitte beachten Sie bei einem Umzug, dass Sie möglichst vor dem Einzug einen Stromliefervertrag mit einem Stromlieferanten abgeschlossen haben. Am einfachsten geschieht dies über unseren Stromtarifrechner.

 

Soweit Sie keinen Stromliefervertrag bei einem Umzug abgeschlossen haben, fallen Sie beim regionalen Netzbetreiber unter die so genannte „Grundversorgung“. Die Grundversorgung bedeutet für Sie, dass Ihr Stromtarif relativ teuer ist. Sie sollten in einem solchen Fall so schnell als möglich einen anderen Stromlieferanten suchen.

 

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9. Was geschieht mit dem Zähler, wenn ich den Stromlieferanten wechsle?

 

Nichts, Ihr Stromanschluss wird bei einem Wechsel des Stromlieferanten nicht beeinflusst.

 

10. Wie sicher ist die Stromversorgung nach erfolgtem Anbieterwechsel?

 

Da der Hausanschluss und der Zähler bei einem Wechsel des Stromlieferanten nicht berührt sind, ändert sich nichts an der Stromversorgung. Durch die Netzmiete, die in Ihrem neuen Strompreis enthalten ist, wird die Pflege und der Ausbau des regionalen Stromnetzes garantiert.

 

11. Kann ich auch meinen Nachtstromliefervertrag wechseln?

 

Derzeit ist der Wechsel des Nachtstroms aufgrund mangelnder Alternativen kaum möglich. Der Gesetzgeber sieht vor, die Wettbewerbssituation auch in diesem Bereich zu verbessern – in einem solchen Fall ist in Kürze mit neuen Stromlieferanten zu rechnen.

 

12. Was ist ein Zweitarifzähler / Schwachlastzähler / Schwachlasttarif?

 

Ein Zweitarif- oder Schwachlastzähler ist ein Zählertyp, der es den Kunden ermöglicht einen so genannten Niedertarif in Anspruch zu nehmen. Der Niedertarif wird in den verbrauchsschwachen Tageszeiten bzw. Tagen angewandt, an denen die Ware Strom günstig zu haben ist. Dieser Zählertyp wird in der Regel erst ab einem Verbrauch von rund 10.000 kWh/a eingesetzt.

 

13. Sind die verfügbaren Tarife und deren Preise immer aktuell?

 

Wir bemühen uns um eine möglichst hohe Aktualität des Vergleichs der Stromtarife, können jedoch leider keine Gewähr für die angezeigten Preise und Tarife geben.

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