Private Haftpflichtversicherung - FAQ
- Warum brauche ich eine Private Haftpflicht?
- Welche Risiken sind abgedeckt?
- Wie hoch sollte die Absicherung sein?
- Wer ist versichert?
- Wie lange sind die Kinder mitversichert?
- Welche Leistungen soll ich zusätzlich einschließen?
- Was ist nicht versichert?
- Wann kann ich die Private Haftpflicht kündigen?
- Ab welchem Zeitpunkt habe ich Versicherungsschutz?
- Fallen in der Privaten Haftpflichtversicherung Wartezeiten an?
- Warum muss ich Angaben über Vorschäden im Antrag machen?
- An wen wende ich mich im Schadensfall?
- Wie kann ich sicher sein, dass der errechnete Beitrag richtig ist?
- Warum sollte ich über Aspect Online abschließen?
Warum brauche ich eine Private Haftpflichtversicherung?
Jeder haftet unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen für Schäden, die er Dritten zufügt. Die Haftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit ist ein Schaden schnell verursacht. Eine Private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und alle mitversicherten Personen vor den Ansprüchen des Geschädigten.
Welche Risiken sind abgedeckt?
Die Private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Privatperson, Fußgänger, Radfahrer, Sportler, Mieter oder Eigentümer von Wohnungen, Aufsichtsperson oder wenn Sie auf Reisen sind.
Der Versicherer prüft im Schadenfall, ob und in welcher Höhe Schadenersatz besteht, zahlt den Schaden oder wehrt unbegründete Ansprüche ab.
Wie hoch sollte die Absicherung sein?
Nicht alle Haftpflichtschadenfälle gehen glimpflich aus, wie z. B. ein Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Sind Personen verletzt, kann leicht ein Schaden in Millionenhöhe entstehen. Neben der Erstattung der Behandlungskosten und des Verdienstausfalles, hat der Verletzte häufig Anspruch auf Schmerzensgeld oder eine lebenslange Rente.
Sie sollten daher auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten, mindestens drei Millionen pauschal für Personen- und Sachschäden und mindestens 500.000 Euro für Vermögensschäden.
Wer ist versichert?
Die Private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, den (Ehe-)Partner und die Kinder. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf eine Haushaltshilfe oder den Babysitter. In unserem Lexikon der Haftpflichtversicherung finden Sie eine detaillierte Übersicht über den (nicht)versicherten Personenkreis.
Wie lange sind die Kinder mitversichert?
Die Kinder sind grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr über die Familienhaftpflicht versichert. Solange das Kind zur Schule geht, eine Berufsausbildung macht oder studiert, ist es unabhängig vom Alter weiterhin versichert. Dies gilt auch für Wehr- und Zivildienstleistende, die nicht bei den Eltern wohnen.
Bei Heirat oder Beginn einer Zweitausbildung- bzw. Studium endet der Versicherungsschutz.
Welche Leistungen soll ich zusätzlich einschließen?
Die Leistungseinschlüsse sind je nach Anbieter kostenfrei oder gegen Beitragszuschlag mitversicherbar.
- Für Eltern: Mitversicherung deliktunfähiger Kinder
Kinder unter sieben und im Straßenverkehr unter zehn Jahren sind delikt- bzw. schuldunfähig. Die Eltern können nur haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Liegt keine Aufsichtspflichtverletzung vor, lehnt der Versicherer den Schaden ab. Viele Eltern zahlen den Schaden aus eigener Tasche, um unangenehme Situationen zu vermeiden. Ist die Klausel vereinbart, ersetzt der Versicherer den entstandenen Schaden.
- Für Mieter
Mietsachschäden: Wird ein Waschbecken z. B. durch ein heruntergefallenes Parfüm beschädigt, ersetzt der Versicherer den Schaden.
Verlust fremder privater Schlüssel: Bei Verlust des Hausschlüssels muss meist die gesamte Schließanlage ausgewechselt werden. Ist die Klausel vereinbart, erstattet der Versicherer die Kosten. Allerdings sind betriebliche Schlüssel vom Versicherungsschutz ausgenommen.
- Für Hauseigentümer: Mitversicherung von Bauvorhaben
Schäden aus kleineren Bauvorhaben oder Renovierungsarbeiten sind über diese Klausel versichert. Bauvorhaben größeren Umfangs sollten über die Bauherrenhaftpflicht versichert werden.
- Für Tagesmütter: Betreuung fremder Kinder
Wer fremde Kinder betreut, übernimmt auch die Aufsichtspflicht. Tagesmütter sollten darauf achten, dass der Einschluss in ihrer Privathaftpflichtpolice vereinbart ist.
Was ist nicht versichert?
Haftpflichtschäden der mitversicherten Personen untereinander (z. B. Kinder/Eltern) sind nicht versichert.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zudem vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen, Bußgelder, Vertragspflichtverletzungen und Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges entstanden sind.
Wann kann ich die Private Haftpflichtversicherung kündigen?
Sie können die Private Haftpflichtversicherung drei Monate vor dem Ablauf kündigen. Ausserdem ist eine Kündigung nach Abschluss eines Schadens oder bei Beitragserhöhung ohne Leistungserweiterung innerhalb eines Monats möglich.
Ab welchem Zeitpunkt habe ich Versicherungsschutz?
Sie sind ab Erhalt der Police oder der Annahmebestätigung vom Versicherer, frühestens ab dem vereinbarten Vertragsbeginn versichert.
Fallen in der Privaten Haftpflichtversicherung Wartezeiten an?
Nein, in der Privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeiten.
Warum muss ich Angaben über Vorschäden machen?
Zur Risikoeinschätzung wird im Antrag nach den Vorschäden gefragt. Verschwiegene Vorschäden oder falsche Angaben können auch Jahre nach dem Vertragsabschluss zur Kündigung und Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Ausserdem gewähren einige Versicherer Rabatte bei schadenfreiem Verlauf.
An wen wende ich mich im Schadensfall?
Bitte wenden Sie sich im Schadensfall direkt an Ihren Haftpflichtversicherer. Sie sollten den Schaden innerhalb einer Woche melden und ohne vorherige Absprache mit dem Versicherer kein Schuldanerkenntnis abgeben.
Wie kann ich sicher sein, dass der errechnete Beitrag richtig ist?
Mit unserer Preisgarantie können Sie sicher sein, dass der errechnete Tarif nicht anderswo, - auch nicht direkt beim Versicherer - günstiger ist. Sollte es zu einer Beitragsabweichung kommen, erstatten wir Ihnen selbstverständlich die Differenz.
Warum sollte ich über Aspect Online abschließen?
Mit unserem Preis- und Leistungsvergleich können Sie sicher sein, ein günstiges Angebot zu finden, das Ihren individuellen Bedarf genau abdeckt. Sie können bequem online abschließen und unseren stets hilfsbereiten und kostenlosen Kundenservice nutzen.
Wir garantieren, dass der errechnete Tarif nicht anderswo, auch nicht direkt beim Versicherer, günstiger ist. Mit einigen Gesellschaften wurden Sonderkonditionen ausgearbeitet, die Sie nur bei Abschluss über Aspect Online erhalten.
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