Hausratversicherung - FAQ
- Welcher Hausrat ist versichert?
- Welche Schäden werden vom Versicherer ersetzt?
- Was ist nicht versichert?
- Was zählt zur Wohnfläche?
- Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
- Welche Extras soll ich einschließen?
- Ist der Hausrat auch außerhalb der Wohnung (z. B. auf Reisen) versichert?
- Was ist grobe Fahrlässigkeit?
- Ist der Versicherungsschutz gefährdet, wenn ich die Waschmaschine laufen lasse und die Wohnung verlasse?
- Was ist beim Umzug zu beachten?
- Trennung: Was passiert mit der Hausratpolice?
- Wie kann ich sicher sein, dass der errechnete Beitrag richtig ist?
- Warum sollte ich über Aspect Online abschließen?
- Wann kann ich die Hausratversicherung kündigen?
- Ab welchem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz?
- Was ist im Schadensfall zu beachten?
Welcher Hausrat ist versichert?
Zum Hausrat zählt Ihr gesamtes bewegliches Eigentum:
- Einrichtung (z. B. Möbel, Teppiche, Gardinen)
- Gebrauchsgegenstände (z. B. Geschirr, Kleidung, Kinderspielsachen)
- Lebensmittel, Getränke
- Wertsachen in begrenztem Umfang (z. B. Schmuck, Bargeld, Sparbücher)
- Fahrzeuge: Rasenmäher, Spielfahrzeuge, Krankenfahrstühle, Fahrräder (ausgenommen: Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge)
- Arbeitsgeräte: Computer, Werkzeug
Welche Schäden werden vom Versicherer ersetzt?
Mit der Hausratpolice ist Ihr Eigentum gegen folgende Gefahren versichert:
- Feuer, Blitz, Explosion
- Einbruchdiebstahl/Raub
- Leitungswasser
- Sturm ab Windstärke 8, Hagel
Im Schadensfall ersetzt die Hausratversicherung die Reparaturkosten für die beschädigten Gegenstände. Gestohlener oder irreparabler Hausrat wird zum Neuwert (Wiederbeschaffungspreis) ersetzt: Sie erhalten den Betrag, den Sie für einen gleichwertigen Gegenstand heute aufbringen müssen. Zusätzlich werden die Kosten für Aufräumarbeiten, Transport und Lagerung sowie Hotelübernachtung übernommen.
Was ist nicht versichert?
In der Hausratversicherung sind das Gebäude selbst und die mit dem Gebäude fest verbundenen Sachen nicht versichert, z. B. festverklebte Teppiche.
Nicht versichert ist der Hausrat von Untermietern oder Kindern, die in einer eigenen, abgeschlossenen Wohnung leben.
Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich sowie durch Krieg, innere Unruhen oder Erdbeben verursacht wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Was zählt zur Wohnfläche?
Die Wohnfläche setzt sich zusammen aus der Grundfläche aller Räume einschließlich der Hobbyräume. Nicht berücksichtigt werden Keller (die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden), Treppen, Balkone, Terrassen und Speicher.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme richtet sich nach der Wohnfläche. Pro Quadratmeter werden pauschal 650 Euro angesetzt. Beispiel: Eine 80-Quadratmeter-Wohnung ist mit 52.000 Euro versichert. Nach diesem Verfahren wird eine Unterversicherung vermieden und Sie erhalten Schadenersatz ohne Einschränkungen.
Welche Extras soll ich einschließen?
Gegen Aufpreis können Sie Ihre Hausratpolice aufstocken:
- Fahrraddiebstahl: Wird das Fahrrad aus dem Haus, dem eigenen Keller oder der Garage gestohlen, ist es über die Standardpolice versichert. Sollte es aus einem Gemeinschaftskeller oder im Freien entwendet werden, zahlt der Versicherer nur, wenn die Klausel ‚Fahrraddiebstahl’ vereinbart ist. Außerdem sollten Fahrradbesitzer auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten – standardmäßig sind nur ein bis zwei Prozent der Versicherungssumme versichert.
- Überspannungsschäden: Standardmäßig sind Überspannungsschäden nur nach einem Brand versichert. Häufig sind Elektrogeräte (z. B. Fernseher, HiFi, PC) auch nach einem Gewitter oder Blitzeinschlag durch Überspannung beschädigt. Ist diese Zusatzversicherung vereinbart, erstattet der Versicherer den Schaden.
- Elementarschäden: Versichert sind Schäden, die durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben oder Schneedruck entstehen. Der Einschluss empfiehlt sich, wenn Sie im Erdgeschoß wohnen oder einen ausgebauten Keller haben.
Weitere sinnvolle Zusatzleistungen finden Sie in unseren Service und Tipps.
Ist der Hausrat auch außerhalb der Wohnung (z. B. auf Reisen) versichert?
Ja. Auf Reisen ist Ihr Gepäck im Rahmen der Außenversicherung für eine begrenzte Dauer (z. B. sechs Monate) beitragsfrei versichert.
Auch der Hausrat von Kindern, die auswärts studieren oder vorübergehend in eine Wohngemeinschaft ziehen, ist über die Außenversicherung begrenzt versichert. Sobald das Kind einen eigenen Haushalt gründet, erlischt der Versicherungsschutz.
Was ist grobe Fahrlässigkeit?
Ein Beispiel für grob fahrlässiges Handeln in der Hausratversicherung ist die Kerze beim Verlassen der Wohnung brennen zu lassen. Bei grober Fahrlässigkeit mussten die Versicherer in der Vergangenheit keine Leistung erbringen. Nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) richtet sich die Höhe der Entschädigungsleistung nun nach der Schwere des Verschuldens.
Ist der Versicherungsschutz gefährdet, wenn ich die Waschmaschine laufen lasse und die Wohnung verlasse?
Nein. Eine Abwesenheit für eine Dauer von bis zu drei Stunden (Dauer eines normalen Waschgangs) stellt keine grobe Fahrlässigkeit dar.
Der Versicherungsschutz ist gefährdet, wenn Sie über das Wochenende wegfahren und vorher die Waschmaschine anschalten.
Was ist beim Umzug zu beachten?
Grundsätzlich zieht die Hausratpolice mit um. Für eine Dauer von zwei Monaten gilt der Versicherungsschutz in der alten und neuen Wohnung. Sobald Sie komplett umgezogen sind, sollten Sie dem Versicherer Ihre neue Anschrift und die Wohnfläche mitteilen und die Versicherungssumme überprüfen.
Ziehen Sie mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin zusammen und bestehen zwei Hausratpolicen, kann die neuere gekündigt werden. Der Vertrag, der länger besteht, muss angepasst werden. Eine Doppelversicherung kann u. U. zur Leistungsfreiheit führen.
Trennung: Was passiert mit der Hausratpolice?
Für den Ex-Partner, der gleichzeitig Versicherungsnehmer ist, besteht Versicherungsschutz bis zu drei Monate nach der Hauptfälligkeit in der alten und neuen Wohnung. Der Ex-Partner, der nicht Versicherungsnehmer ist, muss für die neue oder die ehemals gemeinsame Wohnung eine eigene Hausratpolice abschließen.
Wie kann ich sicher sein, dass der Beitrag richtig errechnet wurde?
Mit unserer Preisgarantie können Sie sicher sein, dass der errechnete Tarif nicht anderswo, - auch nicht direkt beim Versicherer - günstiger ist. Sollte es zu einer Beitragsabweichung kommen, erstatten wir Ihnen selbstverständlich die Differenz.
Warum sollte ich über Aspect Online abschließen?
Mit unserem Preis- und Leistungsvergleich können Sie sicher sein, ein günstiges Angebot zu finden, das Ihren individuellen Bedarf genau abdeckt. Sie können bequem online abschließen und unseren stets hilfsbereiten und kostenlosen Kundenservice nutzen.
Wir garantieren, dass der errechnete Tarif nicht anderswo, auch nicht direkt beim Versicherer, günstiger ist. Mit einigen Gesellschaften wurden Sonderkonditionen ausgearbeitet, die Sie nur bei Abschluss über Aspect Online erhalten.
Wann kann ich die Hausratversicherung kündigen?
Sie können Ihre alte Hausratpolice drei Monate vor dem Ablauf kündigen. Außerdem ist eine Kündigung nach Abschluss eines Schadens oder bei Beitragserhöhung ohne Leistungserweiterung innerhalb eines Monats möglich.
Nach einem Umzug kann der Vertrag nur gekündigt werden, wenn der Beitrag aufgrund anderer Tarifzoneneinteilung teurer wird.
Ab welchem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz?
Sie sind ab Erhalt der Police oder der Annahmebestätigung vom Versicherer, frühestens ab dem vereinbarten Vertragsbeginn versichert.
Was ist im Schadensfall zu beachten?
Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten, z. B. nach einem Einbruch die aufgebrochene Tür sichern. Soweit möglich, sollten Sie den Schaden mit Fotos dokumentieren. Hat ein Einbruch stattgefunden, muss die Polizei informiert werden.
Dann ist umgehend der Versicherer in Kenntnis zu setzen. Erst nach Rücksprache mit dem Versicherer dürfen Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen.
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