Kfz-Versicherung - FAQ
- Wann brauche ich eine Kaskoversicherung?
- Was versteht man unter Sonderzubehör in der Kaskoversicherung?
- Welche Leistungen beinhaltet der Schutzbrief?
- Ist eine Insassenunfallversicherung notwendig?
- Was ist eine Fahrerunfallversicherung?
- Wann brauche ich eine GAP-Deckung?
- Was bedeutet Auslandsschadenschutz?
- Was ist eine Mallorcapolice?
- Wer versichert den asiatischen Teil der Türkei (Grüne Karte)?
- Wie funktioniert der Rabattschutz (Unterschied zum Rabattretter)?
- Was versteht man unter Werkstattbindung?
- Ich habe eine Versicherung mit Werkstattbindung abgeschlossen. Was passiert, wenn ich mein Auto im Schadenfall trotzdem in eine andere Werkstatt bringe?
- Habe ich Versicherungsschutz, wenn andere Personen, als im Vertrag genannt, das Fahrzeug nutzen?
Wann brauche ich eine Kaskoversicherung?
Wir empfehlen den Einschluss der Vollkasko für Neufahrzeuge bis zu drei Jahre. Ist das Fahrzeug fremdfinanziert, richtet sich der Kasko-Einschluss oftmals nach der Dauer des Kredit- bzw. Leasingvertrages.
Die Teilkasko ist prinzipiell immer sinnvoll. Bei älteren Fahrzeugen mit niedrigem Zeitwert sollten Sie den Ausschluss der Teilkasko erwägen. Ist Ihr Vertrag in der Vollkasko günstig eingestuft (z. B. in SF 25) ist die Umstellung auf Teilkasko – auch bei älteren Fahrzeugen - aufgrund des geringen Beitragsunterschieds nicht zu empfehlen. Auch Cabriofahrer sollten die Preise für Voll- und Teilkasko genau vergleichen. Aufgrund der hohen Typklasse in der Teilkasko, ist die Vollkasko oftmals günstiger.
Was versteht man unter Sonderzubehör in der Kaskoversicherung?
Beim Sonderzubehör unterscheiden die Versicherer zwischen fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteilen (z. B. Radio, fest eingebautes Navigationsgerät) und lose herumliegendem Zubehör (z. B. mobiles Navigationsgerät, CDs oder Handy).
Die fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile sind bis zu einer bestimmten Neuwertgrenze (z. B. bis 2.500 Euro) beitragsfrei mitversichert. Übersteigt der Wert des Sonderzubehörs die Grenze, wird ein Beitragszuschlag für den Mehrwert erhoben.
Lose herumliegende Teile sind nicht versichert. Sonderausstattungen wie Ledersitze oder Klimaanlage sind kein Sonderzubehör, sondern bereits im Fahrzeugneuwert enthalten.
Welche Leistungen beinhaltet der Schutzbrief?
Der Schutzbrief ist eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne leistet der Schutzbrief Hilfe und ersetzt die anfallenden Kosten für Bergen und Abschleppen, Rücktransport, Ersatzteilversand, Mietwagen etc. ab einer Entfernung von ca. 50 Kilometer vom Wohnort.
Meist ist der Einschluss kostenlos oder gegen einen geringen Mehrbeitrag (ca. 6 – 15 Euro) möglich.
Ist eine Insassenunfallversicherung notwendig?
Auf eine Insassenunfallversicherung können Sie guten Gewissens verzichten. Die Insassen des Fahrzeugs sind im Falle eines Unfalls über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Für den Fahrer selbst empfiehlt sich eine private Unfallversicherung, die bei jeder Art von Unfällen (nicht nur Autounfällen) leistet.
Was ist eine Fahrerunfallversicherung?
Ansprüche der Insassen des Fahrzeugs können über die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Der Fahrer selbst geht jedoch leer aus. Deshalb bieten viele Versicherer eine reine Fahrerunfallversicherung an, die Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Folgekosten abdeckt. Sinnvoller ist jedoch eine private Unfallversicherung, die rund um die Uhr leistet, nicht nur im Falle eines Autounfalls.
Wann brauche ich eine GAP-Deckung?
Der Einschluss der GAP-Deckung (gap = engl. Lücke) in die Kaskoversicherung ist für Leasingfahrzeuge zu empfehlen. Bei Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs ist die Restleasingforderung der Leasinggesellschaft oftmals höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Die daraus entstehende Lücke muss der Leasingnehmer trotz Kaskoversicherung aus eigener Tasche bezahlen. Ist die GAP-Deckung vereinbart, erstattet der Versicherer den Differenzbetrag.
Was bedeutet Auslandsschadenschutz?
Der Auslandsschadenschutz ist eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Einschluss ist je nach Versicherer beitragsfrei oder gegen Mehrbeitrag möglich.
Wird man im europäischen Ausland schuldlos in einen Unfall verwickelt, können die dort geltenden Deckungssummen niedriger sein, als in Deutschland. Der Auslandsschadenschutz trägt dann die Differenz und entschädigt so, als sei das Fahrzeug des Unfallgegners bei der eigenen Versicherungsgesellschaft versichert gewesen.
Was ist eine Mallorcapolice?
Die Mallorcapolice bietet zusätzlichen Schutz für Mietfahrzeuge im Ausland. Sie gilt nicht nur auf Mallorca (beliebtestes Reiseziel der Deutschen), sondern in ganz Europa und auf den Kanaren, Madeira und Azoren.
In vielen Ländern gelten bedeutend niedrigere Deckungssummen als in Deutschland. Sie reichen bei einem schweren Unfall mit dem Mietwagen u. U. nicht aus, um den Schaden komplett zu begleichen. Dann übernimmt die heimische Kfz-Haftpflichtversicherung des Mietwagenfahrers die Differenz - bis zur Höhe der eigenen Versicherungssumme.
Wer versichert den asiatischen Teil der Türkei (Grüne Karte)?
Die Kfz-Versicherung gilt in Europa und in außereuropäischen Ländern, die zur europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören (Kanaren, Madeira, Azoren). Je nach Versicherer können Einschränkungen oder Erweiterungen des Versicherungsschutzes vorgenommen werden. Auf den Ergebnisseiten Ihres Kfz-Versicherungsvergleichs sehen Sie, welche Versicherer den Geltungsbereich auf den asiatischen Teil der Türkei erweitern.
Wie funktioniert der Rabattschutz (Unterschied zum Rabattretter)?
Der Rabattschutz kann zusätzlich in Ihre Kfz-Versicherung eingeschlossen werden. Dieser verhindert in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko die Rückstufung im Schadenfall. Im Gegensatz zum Rabattretter (ab ca. SF 25) kann der Rabattschutz schon ab einer niedrigeren Schadenfreiheitsklasse (ab SF 4) abgeschlossen werden.
Was versteht man unter Werkstattbindung?
Der Versicherungsnehmer erklärt sich dazu bereit, im Schadenfall sein Fahrzeug in einer vom Versicherer festgelegten Werkstatt reparieren zu lassen. Zusätzlich erhält er weitere Serviceleistungen, wie z. B. Abhol- und Bringservice, Fahrzeugreinigung etc. Die vereinbarte Werkstattbindung führt zu einer Beitragsvergünstigung.
Ich habe eine Versicherung mit Werkstattbindung abgeschlossen. Was passiert, wenn ich mein Auto im Schadenfall trotzdem in eine andere Werkstatt bringe?
Lässt der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug in einer anderen Werkstatt reparieren, als vom Versicherer festgelegt, muss er mit einer Vertragsstrafe oder einer Beteiligung am Reparaturbetrag rechnen.
Habe ich Versicherungsschutz, wenn andere Personen, als im Vertrag genannt, das Fahrzeug nutzen?
Keine Sorge. Versicherungsschutz besteht. Der Versicherer ist im Schadenfall jedoch berechtigt, eine Vertragsstrafe zu erheben. Die Vertragsstrafe beträgt in der Regel 100% des Jahresbeitrages. Zusätzlich erhöhen einige Versicherer die Selbstbeteiligung im Kasko-Schadenfall.
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