Kfz-Versicherung - FAQ

 
Häufig gestellte Fragen zu Versicherungen
Was ist eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?

 

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zeigt die Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre des Versicherungsnehmers an. Für Pkw gibt es in der Regel 25 SF-Klassen. Die SF-Klasse ist maßgeblich entscheidend für die Berechnung des Beitrags in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. In der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen. Den SF-Klassen werden die Beitragssätze in Prozent (z. B. 30%) zugeordnet. Die Beitragssätze können je nach Gesellschaft variieren. Beim Vergleich der Kfz-Versicherung ist deshalb immer die SF-Klasse entscheidend.

Ihre SF-Klasse finden Sie in der letzten Beitragsrechnung.

 

In welche SF-Klasse werde ich in Haftpflicht und Vollkasko eingestuft?

 

Ist eine Vorversicherung vorhanden, erfolgt die Einstufung nach der vom Vorversicherer bestätigten SF-Klasse. Die aktuelle SF-Klasse finden Sie in der letzten Beitragsrechnung.

Schließen Sie erstmals eine Vollkasko ab oder hatten Sie länger als 5 Jahre keine Vollkasko vereinbart, werden Sie in dieselbe SF-Klasse eingestuft wie in Haftpflicht.

Versichern Sie das Fahrzeug erstmalig auf Ihren Namen, erfolgt die Einstufung in
SF 0 (240%). Ist bereits ein Fahrzeug auf den Ehe-(Partner) zugelassen oder Sie besitzen mind. 3 Jahre eine Fahrerlaubnis, wird der Vertrag in die SF-Klasse ½ (meist 125%) eingestuft. Weitere Informationen siehe Partnerregel und Führerscheinregel.

 

Ich bin Fahranfänger. Wie werde ich eingestuft?

 

Ist das Fahrzeug eines Elternteils bei derselben Gesellschaft versichert, wird das Fahrzeug des Fahranfängers bei den meisten Gesellschaften anstatt in die SF-Klasse 0 (meist 240%) in die SF ½ (meist 125%) eingestuft.

 

Wie wird mein Zweitwagen eingestuft?

 

Die Sondereinstufungen für Zweitwagenbesitzer reichen von SF 2 (85%) bis zur selben SF-Klasse wie beim Erstwagen. Diese sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.

 

Warum bekommt meine SF-Klasse bei der neuen Versicherung einen anderen Beitragssatz?

 

Die den SF-Klassen zugeordneten Beitragssätze (z. B. 30%) variieren je nach Versicherer. Bei einem Versicherungswechsel wird dem neuen Versicherer immer die SF-Klasse (z. B. SF 25) bestätigt. Für die Beitragsberechnung ist die SF-Klasse ausschlaggebend, nicht der Beitragssatz. Selbst wenn der Beitragssatz höher ist, kann der Beitrag bei dem neuen Versicherer günstiger sein, da die Beitragsberechnung von vielen weiteren Faktoren (z. B. Jahresfahrleistung) abhängt.

 

Wie kann ich eine SF-Klasse von bzw. auf eine andere Person übertragen?

 

Die Rabattübertragung ist je nach Versicherer unterschiedlich geregelt. Meistens ist eine Übertragung der SF-Klasse von Eltern auf Kinder oder zwischen den Ehe(Lebenspartnern) möglich. 

 
Der neue Versicherungsnehmer kann höchstens die SF-Klasse übernehmen, die er – unter Berücksichtigung der Dauer des Führerscheinbesitzes - selber hätte erfahren können. So kann ein 18jähriger Fahranfänger nicht mit Papas 30 Prozent einsteigen. 

Unseren Kundenservice zur Kfz-Versicherung erreichen Sie
Mo.- Fr. von 8 bis 18 Uhr unter:
0821 - 2 47 47 47