Kfz-Versicherung - FAQ
- Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
- Wer kündigt meinen alten Vertrag?
- Mein Jahresbeitrag wird immer im März abgebucht. Kann ich trotzdem zum Stichtag 30.11. kündigen?
- Muss ich die Zulassungsstelle über den Wechsel informieren?
- Ich zahle als Bestandskunde einen höheren Beitrag als ein Neukunde bei derselben Gesellschaft. Welche Möglichkeiten habe ich?
- Wann und von wem erhalte ich die eVB-Nummer (Deckungskarte)?
- Wann kommt meine Police?
- Ich habe meine Versicherung zum 1.1. gewechselt und noch keine Police erhalten. Ist mein Fahrzeug versichert?
- Ich habe ein anderes Fahrzeug gekauft und die Versicherung gewechselt. Wann habe ich Versicherungsschutz?
- Wann kommt meine Grüne Karte?
Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
Sie können Ihre Kfz-Versicherung zum Ablauf (meist 1.1. des Jahres) mit einer Frist von einem Monat (Stichtag 30.11.) kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Hat Ihre Versicherung den Beitrag erhöht, können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und innerhalb eines Monats ab Mitteilung kündigen.
Findet ein Fahrzeugwechsel statt, ist auch ein Versicherungswechsel jederzeit möglich.
Wer kündigt meinen alten Vertrag?
Die alte Kfz-Versicherung kann nur der Versicherungsnehmer kündigen. Aspect Online hat für Sie Kündigungsschreiben vorbereitet.
Mein Jahresbeitrag wird immer im März abgebucht. Kann ich trotzdem zum Stichtag 30.11. kündigen?
Nein, eine Kündigung ist nur zum vereinbarten Ablauf der Versicherung möglich. Läuft Ihr Vertrag bis zum 31.03. des Jahres, können Sie mit einer Monatsfrist, also spätestens bis Ende Februar, zum 31.03. kündigen.
Muss ich die Zulassungsstelle über den Wechsel informieren?
Nein, Ihr neuer Kfz-Versicherer informiert die Zulassungsstelle über den Versicherungswechsel.
Ich zahle als Bestandskunde einen höheren Beitrag als ein Neukunde bei derselben Gesellschaft.
Viele Versicherer bieten für Neukunden günstigere Konditionen. Ist Ihr derzeitiger Beitrag höher als bei einem Neuabschluss, können Sie Ihren Vertrag bei vielen Versicherern auf den neuen Tarif umstellen. Hierfür ist ein neuer Antrag erforderlich. Je nach Gesellschaft
muss zusätzlich der bestehende Vertrag gekündigt werden.
Ist ein Tarifwechsel nicht möglich, haben Sie immer noch die Möglichkeit - unter Einhaltung der Kündigungsfristen - zu kündigen und zu einem
günstigeren Versicherer zu wechseln.
Wann und von wem erhalte ich die eVB-Nummer (Deckungskarte)?
Je nach getroffener Vereinbarung zwischen Aspect Online und der Versicherungsgesellschaft, erhalten Sie bei einem Fahrzeugwechsel die eVB-Nummer (Deckungskarte) direkt von Aspect Online oder der von Ihnen gewählten Gesellschaft. Die eVB wird Ihnen entweder sofort oder spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Antragseingang übermittelt. Die Dauer können Sie aus der Ergebnisliste Ihres Kfz-Versicherungsvergleichs entnehmen.
Falls gewünscht senden wir Ihnen die evB-Nummer sofort per SMS. Geben Sie dazu im Online-Abschluss einfach Ihre Mobil-Nummer ein.
Handelt es sich um einen Versicherungswechsel, wird die eVB direkt an die Zulassungsstelle übermittelt.
Wann kommt meine Police?
Schließen Sie Ihre Kfz-Versicherung zum Jahresende ab, so kann es einige Wochen dauern, bis Sie die Vertragsunterlagen erhalten. Zum Jahresende ist das Bearbeitungsaufkommen bei den Kfz-Versicherern sehr hoch. Das hat jedoch keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.
Handelt es sich um einen Fahrzeugwechsel, der unterjährig stattfindet, erhalten Sie die Police innerhalb von wenigen Tagen.
Ich habe meine Versicherung zum 1.1. gewechselt und noch keine Police erhalten. Ist mein Fahrzeug versichert?
Mit Erhalt der Annahmebestätigung von Aspect Online können Sie sicher sein, dass Ihr Antrag an den Versicherer weitergeleitet wurde. Die Gesellschaft informiert die Zulassungsstelle über den Versichererwechsel, damit ununterbrochener Versicherungsschutz besteht.
Ich habe ein anderes Fahrzeug gekauft und die Versicherung gewechselt. Wann habe ich Versicherungsschutz?
Sie sind mit der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle im Rahmen der vorläufigen Deckung versichert. Die vorläufige Deckung gilt für die Kfz-Haftpflicht. Für die Kasko muss eine eigene Deckungszusage erteilt werden.
Wann kommt meine Grüne Karte?
Die Grüne Karte erhalten Sie in der Regel mit der Police per Post. Falls Sie eine neue Grüne Karte benötigen oder nicht automatisch erhalten haben, fordern Sie diese bei Ihrem Kfz-Versicherer an. In der Regel liegt sie am nächsten Tag im Briefkasten.
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Mo.- Fr. von 8 bis 18 Uhr unter:
0821 - 2 47 47 47

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