Kfz-Versicherung - FAQ

 
Häufig gestellte Fragen zu Versicherungen
Welche Unterlagen benötige ich zur Zulassung meines Fahrzeugs?

 

Zur Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

 

Wie funktioniert das neue Zulassungsverfahren?

 

Nach Antragstellung erhalten Sie von uns oder der Versicherung die

ektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) per E-Mail. Gleichzeitig meldet der Versicherer die eVB-Nummer an eine zentrale Datenbank, auf die die Zulassungsstelle zugreifen kann. Bei der An- oder Ummeldung des Fahrzeugs nennen Sie lediglich die eVB-Nummer und das Fahrzeug kann zugelassen werden.
Somit wurde die Deckungskarte in Papierform durch die elektronische eVB-Nummer ersetzt.

 

Mein Fahrzeug ist noch nicht zugelassen. Kann ich damit zur Zulassungsstelle fahren?

 

Ja, mit Erhalt der eVB-Nummer (Deckungskarte) können Sie mit dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren. Im Rahmen der vorläufigen Deckung besteht auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle für die Kfz-Haftpflicht Versicherungsschutz.

 

Was tun bei Fahrzeugabmeldung?

 

Die Zulassungsstelle informiert den Versicherer automatisch über eine Fahrzeugabmeldung. Wurde das Fahrzeug nur vorübergehend stillgelegt, müssen Sie nichts weiter tun. Bei einem Verkauf muss der Versicherer informiert werden, damit der Vertrag aufgehoben und ein evt. vorhandenes Restguthaben ausbezahlt werden kann.

 

Wann lohnt sich ein Saisonkennzeichen?

 

Das Saisonkennzeichen eignet sich für Fahrzeuge, die nicht ganzjährig gefahren werden (z. B. Cabrios oder Motorräder). Die Saisondauer wird auf dem Kennzeichen vermerkt (Beispiel: 04 – 10). Der Versicherungsnehmer spart sich das An- und Abmelden und zahlt Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge nur für die tatsächliche Nutzungsdauer. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Ruheversicherung auch außerhalb der Saisondauer, wenn das Fahrzeug auf einem Privatgelände abgestellt ist.

 

Was ist beim Abschluss eines Vertrages mit Saisonkennzeichen zu beachten?

 

Die Saisondauer sollte mind. 6 Monate betragen, damit der Vertrag beim schadenfreien Verlauf im nächsten Jahr in eine günstigere SF-Klasse eingestuft werden kann.


Als Vertragsbeginn gilt der Tag der Zulassung und als Vertragsende der 31.12. des Jahres. Bei einem Versichererwechsel muss der alte Vertrag fristgerecht zum 31.12. gekündigt und der neue zum 1.1. abgeschlossen werden. Wurde mit der Versicherung ein anderer Vertragsablauf vereinbart, so ist der Versichererwechsel zu diesem Zeitpunkt möglich.

 

Wie komme ich zu einem Kurzzeitkennzeichen?

 

Die Versicherungsbestätigung für das Kurzzeitkennzeichen können Sie bei dem Kfz-Versicherer anfordern, bei dem auch der Anschlussvertrag abgeschlossen wird. Schließen Sie Ihre Kfz-Versicherung über Aspect Online ab, fordern Sie die Versicherungsbestätigung für das Kurzzeitkennzeichen bei uns an. Mit der Versicherungsbestätigungskarte erhalten Sie dann das Kurzzeitkennzeichen vom Straßenverkehrsamt.

 

Der Beitrag für das Kurzzeitkennzeichen für die Dauer von 5 Tagen wird mit dem Hauptvertrag verrechnet. Separate Versicherung für Kurzzeitkennzeichen (ohne Anschlussvertrag) bieten in der Regel Kfz-Versicherer mit Geschäftsstellen- bzw. Außendienstvertrieb (keine Direkt- bzw. Internetversicherer).

Unseren Kundenservice zur Kfz-Versicherung erreichen Sie
Mo.- Fr. von 8 bis 18 Uhr unter:
0821 - 2 47 47 47