Rechtsschutzversicherung - FAQ

 
Häufig gestellte Fragen zu Versicherungen
Warum brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

 

Im Alltag gibt es viele Situationen, in denen ein Gang zum Anwalt oder sogar vor Gericht notwendig ist: Streit mit dem Vermieter, eine Kündigung des Jobs oder ein Verkehrsunfall mit ungeklärter Schuldfrage.

 

Ein Rechtsstreit ist teuer. So können bei einem Rechtsstreit über zwei Instanzen, bei einem Streitwert von ca. 10.000 Euro, Anwalts- und Gerichtskosten von ca. 8.000 Euro anfallen. Dabei sind weitere Kosten, etwa für Sachverständige oder Zeugen, noch nicht berücksichtigt. 

 

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten.

 

Welche Leistungsbausteine der Rechtsschutzversicherung kann ich wählen?

 

Je nach Lebenssituation oder beruflicher Tätigkeit können Sie aus verschieden Bausteinen der Rechtsschutzversicherung wählen:

  • Verkehrs-Rechtsschutz ist eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung. Sie sind als Fahrer, Eigentümer oder Halter eines oder mehrerer Fahrzeuge versichert. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast im öffentlichen Straßenverkehr.
  • Privat-Rechtsschutz für alle Ansprüche aus dem privaten Bereich, z. B. aus einem Kaufvertrag oder einer Leistungsverweigerung der Krankenversicherung.
  • Berufs-Rechtsschutz leistet bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber (z. B. Kündigung oder Urlaubsgeld) und ist für alle Arbeitnehmer sinnvoll. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gilt in der ersten Instanz: Jede Partei muss unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits die Anwaltskosten selbst tragen. Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten.
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz hilft falls Sie als Mieter oder Eigentümer von Wohnungen, Häusern oder Grundstücken Ihre Interessen durchsetzen müssen, z. B. bei Mieterhöhung, Kündigung oder Streit um die Nebenkostenabrechnung.

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

 

Der Versicherer trägt bis zur Höhe der Deckungssumme folgende Kosten:

  • Gesetzliche Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts
  • Kosten für einen weiteren Anwalt (Gerichtsverhandlung im Ausland oder mehr als 100 km vom Wohnort entfernt)
  • Kosten der gegnerischen Seite bei Unterliegen
  • Gerichtskosten
  • Zeugenauslagen und gerichtliche Sachverständigenhonorare
  • Strafkaution in Form eines zinslosen Darlehens

Welche Rechtsangelegenheiten sind nicht versichert?

 

Bestimmte Bereiche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Darunter fallen: Streitigkeiten um den Hausbau, Spekulationsgeschäfte, über eine Beratung hinausgehende Kosten im Familien- und Erbrecht oder Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen im Straßenverkehr.

 

Wartezeiten: Wann beginnt der Versicherungsschutz?

 

Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Die dreimonatige Wartezeit besteht bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung je nach Versicherer nur für bestimmte Bereiche, z. B.:

 

Wechseln Sie nur den Versicherer – ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes -, entfällt die Wartezeit. In diesem Fall sind Sie ab Erhalt der Police bzw. der Annahmebestätigung vom Versicherer, frühestens ab dem vereinbarten Vertragsbeginn versichert.

 

Sind der Partner und/oder die Kinder mitversichert?

 

Im Familientarif der Rechtsschutzversicherung ist der Ehe- bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner mitversichert. Das gleiche gilt für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Vorausgesetzt, sie sind unverheiratet und üben keinen Beruf aus. Als Eigentümer oder Halter eines Fahrzeugs benötigen die Kinder jedoch einen eigenen Rechtsschutz.

 

Beachten Sie, dass die in einem Vertrag mitversicherten Personen nicht gegeneinander vorgehen können.

 

Welche Besonderheiten gelten bei Selbstständigen?

 

Für Selbstständige oder Freiberufler gelten besondere Tarife. Im Vergleichsrechner von Aspect Online werden nur Tarife für Privatpersonen berücksichtigt.

Sofern der mitzuversichernde Ehe- bzw. Lebenspartner selbstständig oder freiberuflich tätig ist, kann der Privattarif nur unter Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen abgeschlossen werden.

 

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

 

In der Rechtsschutzversicherung kann eine Summe von 100.000 Euro bis zur unbegrenzten Deckung gewählt werden. Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckung. Aspect Online empfiehlt eine Mindestdeckungssumme von 200.000 Euro.

Gilt der Rechtsschutz auch im Ausland?

 

Der Versicherungsschutz besteht in Europa und den Mittelmeerländern. Die meisten Versicherer bieten bereits die weltweite Deckung an. Ausgeschlossen sind u.a. Streitigkeiten rund um Immobilien (z.B. Kauf, Verkauf, Miete). Informationen dazu finden Sie auf der Detailseite des Vergleichsergebnisses.

 

Was muss ich im Rechtsschutzfall beachten?

 

Sobald Sie einen juristischen Beistand benötigen, wenden Sie sich an Ihren Rechtsschutzversicherer. Unter der meist kostenfreien Hotline erhalten Sie Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz sowie Hilfe bei der Vermittlung eines Fachanwalts.

 

Nach dem Beratungstermin holt in der Regel Ihr Anwalt eine Deckungszusage beim Versicherer ein. Weitere Informationen finden Sie in unseren Tipps bei einem anstehenden Rechtsstreit.

 

Kann ich den Anwalt frei wählen?

 

Grundsätzlich besteht eine freie Anwaltswahl. Meist empfiehlt es sich, den vom Rechtsschutzversicherer vorgeschlagenen Fachanwalt zu wählen. Dieser ist dem Versicherer bekannt (z. B. bei Abrechnungsmodalitäten) und daher empfehlenswert. 

 

Wie kann ich sicher sein, dass der Beitrag richtig errechnet wurde?

 

Mit unserer Preisgarantie können Sie sicher sein, dass der errechnete Tarif nicht anderswo, - auch nicht direkt beim Versicherer - günstiger ist. Sollte es zu einer Beitragsabweichung kommen, erstatten wir Ihnen selbstverständlich die Differenz.

 

Warum sollte ich über Aspect Online abschließen?

 

Mit unserem Preis- und Leistungsvergleich können Sie sicher sein, ein günstiges Angebot zu finden, das Ihren individuellen Bedarf genau abdeckt. Sie können bequem online abschließen und unseren stets hilfsbereiten und kostenlosen Kundenservice nutzen.

 

Wir garantieren, dass der errechnete Tarif nicht anderswo, auch nicht direkt beim Versicherer, günstiger ist. Mit einigen Gesellschaften wurden Sonderkonditionen ausgearbeitet, die Sie nur bei Abschluss über Aspect Online erhalten.

Wann kann ich die Rechtsschutzversicherung kündigen?

 

Sie können Ihre alte Rechtsschutzpolice drei Monate vor dem Ablauf kündigen. Außerdem ist eine Kündigung nach Abschluss eines Schadensfalls oder bei Beitragserhöhung ohne Leistungserweiterung innerhalb eines Monats möglich.

 

Unseren Kundenservice zur Rechtsschutzversicherung erreichen Sie
Mo.- Fr. von 8 bis 18 Uhr unter:
0821 - 2 47 47 47