2008 mehr Geld und Zeit für die ambulante Pflege

Veröffentlicht am 01. Dezember 2007

Im vergangenen Jahr haben fast zwei Millionen Menschen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Dennoch sind immer mehr Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen.

Bekamen im Jahr 2002 rund 313.000 Menschen Hilfe zur Pflege, waren es 2006 fast 370.000. Die Reform der Pflegeversicherung durch das “Pflege-Weiterentwicklungsgesetz” soll diesen Trend umkehren. Dabei hofft die Bundesregierung, dass höhere Pflegesätze und eine bessere soziale Absicherung pflegender Angehöriger die häusliche Pflege attraktiver machen. Denn die ist deutlich billiger als die Betreuung im Pflegeheim.

So steigt der Pflegesatz bei ambulanter Betreuung zum 1. Juli 2008 in der Pflegestufe I von derzeit 384 Euro auf 420 Euro, in Stufe II von 921 Euro auf 980 Euro und in Stufe III von 1.432 Euro auf 1.470 Euro.

In den Jahren 2010 und 2012 sind weitere Erhöhungen im Gesetz festgeschrieben. Zudem wird das monatliche Pflegegeld für Personen, die zu Hause pflegen, unabhängig von der Pflegestufe um 10 Euro angehoben.

Demgegenüber bleiben die Leistungen für Versicherte, die dauerhaft in Pflegeheimen leben, in den Pflegestufen I und II unverändert. Für Menschen mit Anspruch auf Leistungen der Pflegestufe III steigen die Leistungen analog zu den Sätzen bei ambulanter Betreuung.

Höhere Leistungen auch bei niedrigem Pflegebedarf

Auch Versicherte mit vergleichsweise niedrigem Pflegebedarf sollen höhere Leistungen bekommen. Der Satz in der sogenannten Pflegestufe null kann künftig bis zu 200 Euro im Monat erreichen, bislang galt eine Jahresgrenze von 460 Euro. Damit sollen Pflegebedürftige, die zu Hause leben, häufiger stunden- oder tageweise Leistungen von professionellen Pflegediensten in Anspruch nehmen können. Das würde auch pflegende Angehörige entlasten.

Das Gesetz sieht zudem eine bessere soziale Absicherung von Berufstätigen vor, die zur Pflege von Angehörigen für einen längeren Zeitraum aus dem Job aussteigen. Arbeitnehmer haben künftig Anspruch auf eine unbezahlte, aber sozialversicherte Pflegezeit von bis zu sechs Monaten.

Während der Pflegezeit sind Arbeitnehmer besonders vor Kündigung geschützt. Allerdings müssen nur Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten ihre Angestellten für die Pflegezeit freistellen.

Werden Angehörige plötzlich zum Pflegefall, haben Arbeitnehmer zudem Anspruch auf unbezahlte Freistellung für bis zu zehn Tage. In dieser Zeit sollen sie eine “bedarfsgerechte Pflege” organisieren, so das Bundesgesundheitsministerium.

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(Quelle: ddp)

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