Kategorisiert | Allgemein, Steuern

Abgabetermin für die Lohnsteuererklärung verpasst?

Veröffentlicht am 09. Juni 2008

Viele schieben diese ungeliebte Aufgabe vor sich her – und viele verpassen dabei dann sogar die Abgabefrist. Die Rede ist von der Lohnsteuererklärung; und wer soeben feststellt, dass auch er den 31. Mai verpasst hat, der sollte prüfen, ob einer der folgenden Ausweichmöglichkeiten für ihn zutrifft.

Denn zunächst einmal gibt es zwei Gruppen von “Lohnsteuererklärern”: Diejenigen, die dazu verpflichtet sind und diejenigen, die freiwillig eine Lohnsteuererklärung abgeben, weil es ihnen einen Vorteil verschafft. Verpflichtet zur Anfertigung einer Lohnsteuererklärung sind Menschen, die:

  • Lohnersatzleistungen, wie Krankengeld bezogen haben
  • einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen bekommen haben
  • einen Ehegatten in der Lohnsteuerklasse V oder VI haben
  • einen Verlust aus dem Vorjahr vorgetragen haben
  • mehrere Arbeitsverhältnisse nebeneinander haben

Für alle hier aufgeführten, gilt die Frist zum 31.Mai; in der Regel lässt sich diese mit Begründung aber bis zum 28.Februar des Folgejahres verlängern. Wer auf die Hilfe eines Steuerberaters setzt, kann seine Erklärung grundsätzlich bis zum 31.Dezember erstellen lassen.

Bei denjenigen, die ihre Lohnsteuererklärung freiwillig abgeben, gilt in Zukunft eine Vier-Jahres-Frist. Eine freiwillige Erklärung lohnt sich zum Beispiel, wenn die vom Lohn abgezogenen Steuern höher sind als die tatsächlich zu zahlenden oder bei einer Heirat im laufenden Jahr, da dann vom Splittingtarif profitiert werden kann. Die Vier-Jahres-Frist ersetzt die bisherige Zwei-Jahres-Frist und gilt rückwirkend für alle Steuererklärungen ab 2005.

Bei all diesen Fristen sollte bedacht werden, dass 15 Monate nach Ende des jeweiligen Jahres die Zinsuhr zu laufen beginnt. Bekommt man Geld zurück, wird dieses zusätzlich verzinst – muss man Geld zurückzahlen, werden darauf ebenfalls Zinsen fällig. Sogar wenn das Finanzamt schlampt, hat man keinen Anspruch auf Erlass der zusätzlichen Zinsen, bei denen der Zinssatz 0,5 Prozent im Monat beträgt.

Weitere Informationen zu Steuern und Finanzen finden Sie auf den Seiten von Aspect Online.

Verwandte Artikel:
Steuertipps für Vermieter
Was das Finanzamt wissen will

(Quelle: ddp)

2 Kommentare zu “Abgabetermin für die Lohnsteuererklärung verpasst?”


Trackbacks/Pingbacks

  1. [...] Artikel: Abgabetermin für die Lohnsteuererklärung verpasst? Steuertipps für [...]

  2. Frist f sagt:

    [...] Finanzamt, dass ich die Erkl

Kommentar hinterlassen

(erforderlich)

Facebook