Lange wurde über Für und Wider der 25-prozentigen Abgeltungsteuer gestritten – nun soll sie ab 2009 kommen.
Das Kabinett hat dies beschlossen, der Gesetzentwurf befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Dabei sind zwar Änderungen nicht ausgeschlossen, die Grundrichtung dürfte hingegen klar sein.
Anleger sollten das Gesetzesvorhaben deshalb in ihre langfristige Finanzplanung einbeziehen.
Kapitalerträge betroffen
Die neue Abgeltungsteuer betrifft alle Einnahmen, die mit Kapital erwirtschaftet werden können, also zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Gewinne bei Aktienverkäufen, Gewinne aus dem Verkauf von Investmentfondsanteilen, Erträge aus Lebensversicherungen, Optionsprämien oder Währungsgewinne.
Steuerfrei bleiben lediglich Einnahmen, die unterhalb des neuen Sparerpauschbetrages liegen. Der beträgt wie jetzt der Sparerfreibetrag im Jahr 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Verheiratete.
Private Veräußerungsgeschäfte bleiben bis zu 600 Euro steuerfrei. Anders als bisher zählen dazu aber nur noch Spekulationsgewinne aus Immobilien- und Grundstücksgeschäften sowie Gewinne bei Verkäufen bestimmter Wirtschaftsgüter, etwa Briefmarkensammlungen.
Regel mit vielen Ausnahmen
Die Verfahrensweise ist relativ einfach: Die Bank behält die 25 Prozent Steuern ein, in der Steuererklärung tauchen die Erträge dann in der Regel gar nicht mehr auf.
Für diese Regel gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen. Besonders bedeutsam ist zum einen die Möglichkeit, die besondere Veranlagung zum pauschalen Steuersatz zu wählen.
Das macht Sinn, wenn etwa der Sparerpauschbetrag nicht berücksichtigt wurde, denn dann muss dieser nachträglich berücksichtigt werden.
Zum anderen gibt es die Möglichkeit, die Einnahmen zum individuellen Steuersatz zu besteuern. Das macht vor allem Sinn, wenn Steuerzahler tatsächlich weniger als 25 Prozent Steuern zahlen, wie es bei geringem zu versteuernden Einkommen, etwa häufig bei Rentnern, der Fall ist.
Außerdem werden die 25 Prozent nicht immer einbehalten: Es gibt Möglichkeiten, die Steuerzahlung (zumindest teilweise) zu vermeiden. Zum einen geht dies mit einem Freistellungsauftrag, wie es ihn jetzt bereits gibt. Mit dem können steuerpflichtige Personen Steuerzahlungen bis zur Höhe von 801 Euro beziehungsweise 1602 Euro steuerfrei erhalten.
Eine weitere Möglichkeit, den Steuerabzug zu vermeiden, ist der so genannte Verlustverrechnungstopf. Haben Anleger bei der Bank, von der sie Zinsen bekommen, im selben Jahr Kapitalanlagen mit Verlust verkauft, können die Verluste angerechnet und so bis zur Höhe der Verluste die Steuerzahlung vermieden werden.
Was geschieht mit steuerlichen Altlasten?
Spannend ist die Frage, wie mit den steuerlichen Altlasten umgegangen wird. Die Regelung ist im Sinne der Steuerpflichtigen sehr positiv ausgefallen. Grundsätzlich gilt bei den wichtigsten Kapitaleinnahmen Vertrauensschutz.
Kaufen Sparer also im Dezember 2007 Aktien, die sie im Januar 2009 verkaufen, wird keine Abgeltungsteuer einbehalten. Die Gewinne wären vielmehr steuerfrei, weil die Spekulationsfrist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
Altverluste aus der Zeit vor 2009 gehen ebenso nicht verloren: Sie können mit entsprechenden Gewinnen auf jeden Fall bis zum 31. Dezember 2013 verrechnet werden, danach nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften – also mit Spekulationsgewinnen aus Immobiliengeschäften oder den bereits erwähnten Briefmarken.
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(Quelle: ddp)

7 Kommentare zu “Abgeltungsteuer: Was kommt auf die Sparer zu?”
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