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Abwrackprämie: Altauto muss nachweislich verschrottet sein

Veröffentlicht am 02. März 2009

Bei der Abwrackprämie wurden die Regeln verschärft: Um eine missbräuchliche Beantragung der Prämie in Höhe von 2.500 Euro zu verhüten, ist auf Initiative des Haushaltsausschusses des Bundestages eine Anpassung der Richtlinie beschlossen worden.

Beim Antrag auf Gewährung der Prämie reicht es nicht aus, dem BAFA die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs zu schicken. Stattdessen ist es jetzt nötig, das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.

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