Ärger mit der Bank: Ombudsmann schlichtet
27. November 2007
Ziel des Verfahrens ist es, Unstimmigkeiten zwischen dem Kunden einer privaten Bank und dem Kreditinstitut mit Hilfe eines unabhängigen Schlichters zügig und ohne großen formalen Aufwand zu bereinigen.
Die Vorteile des Verfahrens für die Kunden liegen auf der Hand: Die Schlichtung ist für sie kostenlos und ohne Risiko. Sollte ein Beschwerdeführer mit der Entscheidung des Ombudsmanns nicht einverstanden sein, kann er immer noch vor Gericht gehen, so der “Bundesverband deutscher Banken”.
Unabhängig, kompetent und durchsetzungsstark
Die große Akzeptanz, die diese Form der außergerichtlichen Streitschlichtung in der Öffentlichkeit genießt, beruhe im Wesentlichen auf der Unabhängigkeit, der Kompetenz und dem Durchsetzungsvermögen der Ombudsmänner, die zuvor hohe Richter oder Ministerialbeamte waren.
Hat eine Beschwerde beim Ombudsmann Erfolg, kommt der Kunde schnell und einfach zu seinem Recht. Die Banken haben sich seit Beginn des Verfahrens im Jahre 1992 verpflichtet, Entscheidungen des Ombudsmanns bis zu einem Beschwerdewert von 5.000 Euro zu akzeptieren.
Ombudsmann nur für private Banken zuständig
Die Öffentlichkeit nimmt den Ombudsmann der privaten Banken oft als Beschwerde-Instanz für die gesamte Kreditwirtschaft wahr. Das belegen die Zahlen: Von den knapp 37.000 Beschwerden in den vergangenen 15 Jahren richteten sich nur 28.000 an die Mitgliedsinstitute des Bankenverbandes.
In 9.000 Fällen haben sich Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken an den Ombudsmann der privaten Banken gewandt, obwohl dieser für sie nicht zuständig ist.
Verbraucher können den Ombudsmann der privaten Banken über die Kundenbeschwerdestelle des “Bundesverbandes deutscher Banken”, Postfach 040307, 10062 Berlin erreichen.
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(Quelle: Bundesverband deutscher Banken)
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