Als die Lebensversicherung noch "Säuferbriefe" versandte

Veröffentlicht am 26. Dezember 2009

Stellen Sie sich vor, nach der einen oder anderen durchzechten Nacht kommt der Finanzmann Ihres Vertrauens zu Ihnen und teilt mit: Die Gesellschaft hat Ihre Lebensversicherung gekündigt. Gibt es nicht? Gab es aber.

Im Rechenschaftsbericht der Gothaer Lebensversicherung von 1855 heißt es zu den beendeten Verträgen: “Leider umfaßt dieser Abgang wieder einige Fälle, in welchen die Versicherten wegen Trunksucht aus dem Verein der Bank ausgeschlossen werden mussten.” So schnell war der Versicherungsschutz perdu. Stellte die Gesellschaft erst beim Tod fest, dass der Alkohol das frühe Dahinscheiden mitverursacht hatte, erhielten die Erben kein Geld.

Zum Rauswurf griff die Assekuranz zuallerletzt. Kam sie einem Kunden auf die Schliche, der über Gebühr trank, dann schickte sie zuerst den Agenten vor. Der klärte über die Folgen eines solch “lasterhaften Lebenswandels” auf. Die Alte Leipziger verteilte dafür  Schreiben, die intern als “Säuferbriefe” bezeichnet wurden.

Hinter den Einmischungen stand ein einleuchtender Gedanke. Einzelne sollten die Kosten für ihre lebensverkürzenden Ausschweifungen oder ein höheres Risiko nicht der Gemeinschaft der Versicherten aufbürden. Und so gab es Bestimmungen gegen Trunksucht oder Tod im Duell. Bei Wechsel in einen gefährdeten Beruf konnte die Versicherung aufgelöst werden, dann erhielt der Kunde aber das Kapital zurück.

Kein Schutz für Duellanten

Deutsche Versicherer hielten länger an den Einschränkungen fest als beispielsweise amerikanische. Schließlich hatten hier die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit ein großes Gewicht, bei denen die einzelnen Kunden gleichzeitig Mitglieder sind. Mit wachsender Vertragszahl machte sich aber beispielsweise der Wechsel eines Kunden in einen neuen Beruf nicht mehr so stark bemerkbar und die Gesellschaften konnten Risiken besser kalkulieren. So lockerten sie manche Versicherungsbedingung, die ohnehin nur zu Streit geführt hatte.

1860 beantragten übrigens mehrere Männer bei der Stuttgarter Versicherung einen Todesfallschutz, der auch bei Tod im Duell gelten sollte. Der Zweikampf sei zwar verboten, jedoch eine “durch die Sitte geheiligte Handlung” und für bestimmte gesellschaftliche Kreise unumgänglich, so argumentierten sie. Von der Gesellschaft kam aber ein geharnischtes Schreiben zurück: Ein Duell sei ganz und gar nicht geheiligt, sondern “sittlich verwerflich”. Eine Police, die so ein “Überbleibsel früherer Barbarei” abdeckt, zeichnete man bei der Stuttgarter nicht.

Buchtipp:
Ludwig Arps, Auf sicheren Pfeilern. Die deutsche Versicherungswirtschaft vor 1914, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1965

1 Kommentar zu “Als die Lebensversicherung noch "Säuferbriefe" versandte”


Trackbacks/Pingbacks

  1. Versicherung sagt:

    Versicherung…

    Bislang war ich zu allem Entsetzen nur auf Berichte gestossen, die zu dem Thema nicht wahrlich viel hervorbrachten. Umso schoener auf Seiten wie dieser noch ebenso verstaendliche wie nuetzliche und verwertbare Informationen finden zu koennen….

Kommentar hinterlassen

(erforderlich)

Facebook