Der Bundesrat am Freitag den letzten Baustein für den am 1. Januar 2009 startenden Gesundheitsfonds gebilligt. Nach dem «Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung» können Krankenkassen zum 1. Januar 2010 Insolvenz anmelden, wenn keine Kapitaldeckung vorhanden ist. Insolvenzfähig waren bislang nur Kassen unter Aufsicht des Bundes wie die DAK, Barmer oder die Techniker Krankenkasse.
Nun sollen bei einer Pleite einer der 16 Ortskrankenkassen (AOKs) oder anderer Kassen unter Landesaufsicht nicht mehr die Bundesländer haften. Stattdessen sollen die Krankenkassen der jeweiligen Kassenart einspringen, im allergrößten Notfall soll es auch finanzielle Hilfen aller im Spitzenverband Bund organisierten Kassen geben, unter anderem möglicherweise durch Fusionen.
Alle Kassen müssen künftig ihre Bücher nach einheitlichen Vorschriften führen und im Zeitraum von maximal 40 Jahren ein ausreichendes Deckungskapital bilden.
Zahlreiche Änderungen
Das Gesetz sieht zudem Regelungen zur Umsetzung der Konvergenzklausel vor. Damit soll sichergestellt werden, dass kein Bundesland durch den Fonds und den neuen Finanzausgleich zwischen den Kassen pro Jahr mit mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich belastet wird. Der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hatte seine Zustimmung zum Fonds von dieser Konvergenzklausel abhängig gemacht. Die dafür nötigen Mittel sollen aus der Liquiditätsreserve des Fonds finanziert werden.
Weiterhin wird mit dem Gesetz die Altersgrenze für Vertragsärzte aufgehoben. Künftig können Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten auch nach Vollendung des 68. Lebensjahres ärztlich tätig sein. Diese Regelungen treten rückwirkend zum 1. Oktober 2008 in Kraft.
Zudem müssen die Kassen ihren Versicherten bis Mitte nächsten Jahres verstärkt Hausarztmodelle anbieten. Patienten, die sich verpflichten, vor Besuch eines Facharztes erst ihren Hausarzt aufzusuchen, werden unter anderem mit Bonuszahlungen belohnt.
(Quelle: ddp)
