In Timmendorfer Stand versammelte der Bund der Versicherten (BdV) hochrangige Versicherungsexperten zu seiner 20. Wissenschaftstagung. Wegweisende Diskussionen gab es um die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wolfgang Römer, vormals Richter am Bundesgerichtshof und Versicherungs-Ombudsmann, regte an, für die privaten Versicherer eine Aufnahmepflicht für alle Kunden einzuführen. Gerade wer Vorerkrankungen hat, bekommt heute oft keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Und der Staat hat sich aus dieser Absicherung größtenteils zurückgezogen.
Wie der BdV berichtet, kamen die Tagungsteilnehmer überein, dass der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen schaffen muss, damit die Versicherer das Problem privatwirtschaftlich lösen können. Für die Assekuranz bezog unter anderem Johannes Lörper, Vorstand bei der Hamburg-Mannheimer und Victoria Versicherung, Stellung. Wie er in seinem Vortrag sagte, führt die Versicherungswirtschaft Überlegungen zu einem geförderten Produkt durch, mit dem Kunden zumindest die Erwerbsminderung – die schwerwiegendere Form der Berufsunfähigkeit – absichern können. Er räumte allerdings ein, dass man noch keine begehbaren Wege gefunden hat.
Eine Lösung, die den Versicherern Geschäft bringt, die ihnen gleichzeitig nicht weh tut und die vor allem den Kunden nützt, ist für die Berufsunfähigkeitsversicherung schwer vorstellbar. Als die Bundesregierung den Basistarif in der privaten Krankenversicherung einführte, liefen die Gesellschaften Sturm. Dort gibt es eine Aufnahmepflicht (Kontrahierungszwang) ohne Gesundheitsprüfung für Nicht-Versicherte und einen Teil der Privatpatienten. Der Branchenverband PKV-Verband schimpfte über einen “politischen Nackenschlag”.
Ombudsmann hat konkrete Pläne
Die Krux bei einem Aufnahmezwang: Wer krank ist, schließt die Versicherung ab. Viele Gesunde dagegen wiegen sich in trügerischer Sicherheit und lassen es mit dem Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung schleifen. Antiselektion nennen die Versicherungsexperten dieses Verhalten und es macht die Prämie für Versicherer schlecht oder gar nicht kalkulierbar. Der Gesetzgeber könnte Zuschläge für Erkrankte je nach Schwere einer Vorerkrankung erlauben. Doch dann müsste er gleichzeitig deren Höhe begrenzen. Ansonsten kalkulieren die Versicherer Abwehrprämien. Das sind Tarife, die so teuer sind, dass sie Kunden vom Abschluss abhalten. Einige Kfz-Versicherer gehen bei jungen Männern, die mit 18 gerade ihren Führerschein erworen haben, nach diesem Muster vor.
Ein Ausweg, freilich ein problematischer, wäre eine Pflichtversicherung. Das klingt für manche Ohren nach Sozialismus, ist es aber nicht. Bis 1994 galt zum Beispiel in Baden-Württemberg eine Pflichtversicherung für alle Gebäude durch drei staatliche Monopolanbieter. Die obligatorische Krankenversicherung gibt es seit Beginn letzten Jahres.
Eine Pflichtversicherung für alle hält der ehemalige Ombudsmann Wolfgang Römer in der Berufsunfähigkeitsversicherung für kaum durchsetzbar, das sagte er der “Financial Times Deutschland“. Wie das Blatt weiter schreibt, gehen seine Pläne von einer freiwilligen Versicherung mit Aufnahmepflicht für die Gesellschaften aus. Um deren Risiko auszugleichen, könnte es eine Förderung für diejenigen geben, die unter normalen Bedingungen keinen Vertrag abschließen können.
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