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Auto nach Hochwasserschaden nicht starten

Veröffentlicht am 13. August 2010

Bei den Überschwemmungen an Spree und Neiße standen auch viele Autos tief im Wasser oder wurden anderweitig beschädigt. Was ziemlich übel zugerichtet aussieht, muss aber noch kein Totalschaden sein. Vielmehr lohne es sich, einen Fachmann draufschauen zu lassen, meint die Branchenvertretung Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

Ganz wichtig sei überlegtes Handeln, um den Schaden nicht noch größer zu machen. Keinesfalls sollte versucht werden einen Motor zu starten, der zuvor unter Wasser stand. Ist Wasser in die Zylinder oder die Ölwanne eingedrungen, könnte er dabei durch den so genannten Wasserschlag beschädigt werden. Selbst wenn das Triebwerk anspringt besteht die Gefahr, dass Wasser ins Öl gelangt ist. Dann wäre ein Kolbenfresser oder Kurbelwellenschaden zu befürchten.

Für Schäden durch Überschwemmung zahlt die Teilkasko der Kfz-Versicherung. Foto: Olivier Tuffé (fotolia.com)

Für Schäden durch Überschwemmung zahlt die Teilkasko der Kfz-Versicherung. Foto: Olivier Tuffé (fotolia.com)

Schon das Einschalten der Zündung oder anderer Verbraucher kann Kurzschlüsse und andere Probleme in der elektrischen Anlage oder Elektronik verursachen. Daher sollte die Batterie so bald wie möglich abklemmt werden.

Ob sich eine Trockenlegung lohnt, muss man nach dem Kostenvoranschlag einer oder mehrerer Werkstätten durchkalkulieren. Je nach Zeitwert, Eintauchtiefe und Schmutz im Wasser kann dies durchaus zu einem positiven Ergebnis führen. Die Fahrzeugaufbereitung schafft es heutzutage, viele Wasserschäden im Innenraum zu beseitigen.

Auf der Flucht vor oder durch das Wasser fragen sich Autofahrer oft: Welche Wassertiefe kann ein Auto eigentlich durchqueren? Bis zur Höhe der Radnaben ist es meist unproblematisch. Die Betriebsanleitungen nennen manchmal die zulässige Wattiefe. Diese ist bei SUVs und geländegängigen Fahrzeugen naturgemäß größer als bei einem tiefer liegenden Sportwagen.

Riss im Motorblock nach Wasserfahrt

Kritisch wird eine Fahrt im Wasser stets, wenn der Motor ganz oder teilweise unter die Wasseroberfläche gelangt. Dies kann zu Rissen im Motorblock oder Zylinderkopf führen oder es kann Wasser angesaugt werden, was wiederum zum Wasserschlag führt. In jedem Fall sollten überschwemmte Straßen nur im Notfall, mit Bedacht und nicht zu schnell durchquert werden. Denn in den Motorraum gelangendes Wasser kann Zündaussetzungen und den Motorstillstand nach sich ziehen.

Die Teilkasko der Kfz-Versicherung deckt grundsätzlich Elementarschäden, also auch durch Hochwasser. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) rät aber zur Vorsicht: Grobe Fahrlässigkeit ist mitunter ausgeschlossen. Und die kann die Kfz-Versicherung unterstellen, wenn das Auto trotz Flutgefahr auf einem Hochwasser-gefährdeten Parkplatz gestanden hat.

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