Kategorisiert | Private Krankenversicherung

BdV: Allianz muss Geld zurückzahlen

Veröffentlicht am 25. Juni 2010

Die Allianz hat von ihren Kunden zu viel Geld genommen, meldet der Bund der Versicherten (BdV):  Betroffen sind privat Versicherte, die aus einem teureren Tarif der Allianz in den Tarif AktiMed gewechselt sind. Sie mussten satte 20 Prozent mehr zahlen als gleichaltrige Neukunden. “Wir haben das bereits sehr früh als unzulässig kritisiert”, sagt BdV-Chefin Lilo Blunck.

“Die Erhebung eines Tarifstrukturzuschlags für Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung bei Tarifwechsel verstößt gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht.” Mit diesen Worten schob das Bundesverwaltungsgericht der Praxis jetzt einen Riegel vor (BVerwG 8 C 42.09). Es sah eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Bestandskunden im Vorgehen der Allianz.

Aufsichtsbehörde setzt sich durch

Schon im Mai 2008 vertrat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht  (BaFin) diese Ansicht und untersagte der Gesellschaft den Zuschlag. Die zog dahin vor das Verwaltungsgericht Frankfurt und hatte zunächst Erfolg. Nun landete der Fall vor den höchsten Richtern in Leipzig und die BaFin setzte sich mit ihrer Auffassung durch.

Die Allianz begründete den Zuschlag mit einer geringeren Grundprämie, weil sie bei dem 2007 gestarteten Tarif mit niedrigeren Risiken kalkuliert hatte. Dafür sollten für Erkrankungen höhere Mehrbeiträge fällig werden, als bei den übrigen Tarifen üblich. Zum Ausgleich drückte sie dann Wechselwilligen unabhängig von deren Gesundheitszustand pauschal einen 20-prozentigen Zuschlag auf.

Jens Trittmacher, Leiter der Beratungsabteilung des BdV: “Alle, die diesen Zuschlag bezahlt haben, sollten jetzt die Allianz auffordern, das zu viel bezahlte Geld, zu erstatten.” Zugleich weist Trittmacher darauf hin: “Versicherte sollten bei einem zukünftigen Wechsel darauf achten, dass dieser Zuschlag nicht in Rechnung gestellt wird.”

Allianz reagiert schon

Viel Aufwand wird jedoch nicht mehr nötig sein. Die Allianz hat angekündigt, den Tarifstrukturzuschlag unaufgefordert an alle Versicherten zurückzuzahlen. Die Kunden müssten nichts unternehmen.

Von der Entscheidung zeigt man sich überrascht, weil die Vorinstanz die Rechtmäßigkeit des Verfahrens anerkannt hatte. Für das weitere Vorgehen warten die Münchener noch auf den Urteilstext. Für Allianz-Sprecherin Susanne Kluge steht so viel schon fest: “Das Urteil wird Auswirkungen auf die Beiträge der Vollversicherten in der AktiMed-Tarifserie haben. Eine Neukalkulation der Tarife ist erforderlich. Die Prämien werden sich für das Neugeschäft, künftige Tarifwechsler in die AktiMed-Serie und auch für bestehende Verträge erhöhen.”

tr

1 Kommentar zu “BdV: Allianz muss Geld zurückzahlen”

  1. tilo samber sagt:

    Kenne das Urteil des VG F/M. Lesen Sie das, denken Sie nach. Der Entscheid aus Leipzig ist schnell betrachtet nett.Aber die Konsequenz?Für wen ist der Wechsel einfacher?Doch nur für Gesunde.Die Kranken bleiben zurück und das bedeutet stiegende Beiträge.Der Allianz-Zuschlag war gerecht.Den müssen Kranke und Gesunde zahlen.BVerwG sagt: Nein nur Kranke zahlen zusätzlich.Glückwunsch


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