Bei Kreditkartenzahlung: Verbraucherzentrale rät Bankkunden von Codewort-Verfahren ab

15. Januar 2010

Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) rät Bankkunden von neuen Codewort-Verfahren bei Kreditkartenzahlung ab. Wer ein solches sogenanntes 3-D-Secure-Verfahren einsetze, könne seine Rechtsposition sogar verschlechtern, warnte die VZS in Leipzig.

Bislang würden bei Zahlungen mit Kreditkarte lediglich Karten- und Prüfnummer angegeben. Bei Missbrauch könnten Verbraucher von ihrer Bank eine Rückbuchung verlangen, sagte VZS-Finanzexpertin Andrea Heyer.

Werde aber ein persönliches Codewort genutzt, dann müsse der Kunde gegenüber seiner Bank nachweisen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt und möglicherweise das Codewort nicht sicher aufbewahrt habe. Durch das 3-D-Secure-Verfahren soll sichergestellt werden, dass der Bezahler auch Inhaber der Kreditkarte ist.

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