Beim Nachkauf von Aktien auf Steuervorteile achten

12. August 2008

Mit Einführung der neuen Abgeltungssteuer müssen Aktionäre nun genauer auf Kauf- und Verkaufsdaten ihrer Aktien achten, da der erzielte Gewinn nur noch für Aktien, die bis Ende des Jahres 2008 gekauft werden, steuerfrei ist.

Ab dem nächsten Jahr dann müssen die Gewinne nach den Regeln der Abgeltungssteuer versteuert werden; dies gilt aber nur für Aktien die ab dem 1.Januar 2009 gekauft wurden – alle vorher erworbenen Anteile können weiterhin über Jahrzehnte gehalten und dann steuerfrei verkauft werden. Kompliziert wird es, wenn ein Anleger Aktien nachkauft und im selben Depot wie die alten Anteile ablegt: dann gilt bei einem Verkauf die “First-in-first-out”-Methode. Das heißt, die Aktienanteile, die schon älter sind gelten auch als zuerst verkauft, was für den Anleger dann natürlich ungünstig ist, wenn es sich dabei um alte, nicht zu versteuernde Anteile handelt, die er gerne noch länger gehalten hätte.

Die einzige Möglichkeit dem “First-in-first-out”-Prinzip entgegenwirken zu können ist, die Aktien in separaten Depots abzulegen. Dann kann man bei einem Verkauf selbst entscheiden, ob man zuerst die alten oder die neuen Papiere an die Börse bringen will.

Weitere Informationen zur Abgeltungssteuer und zu Aktiendepots finden Sie auf den Seiten von Aspect Online.

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(Quelle: ddp)

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