Beipackzettel für Riester und Rürup

Veröffentlicht am 20. Januar 2012

Wer eine Altersvorsorge abschließt, will wissen, was am Ende als Rendite herauskommen kann. Schön wäre es außerdem, wenn der Verbraucher unterschiedliche Produkte vergleichen könnte. Am besten gäbe es dazu noch eine leicht verständliche Übersicht. Das Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) hat kürzlich seine Vorschläge für ein Produktinformationsblatt für die Riester-Rente und die Rürup-Rente präsentiert. Diese Beipackzettel sollen Klartext sprechen und Verbrauchern künftig den Überblick erleichtern.

Das Hamburger IFF erarbeitete das Produktinformationsblatt im Auftrag des Finanzministeriums. 2014 könnte es eingeführt werden. Dann würde allen Riester- und Rürup-Angeboten – egal ob klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, Fondsparplan, Banksparplan oder Wohn-Riester – diese einheitliche, zweiseitige Übersicht beiliegen. Jedes Produkt ist darin in eine Risikoklasse eingeordnet. Die Kosten für Vermittler und Verwaltung werden mit der einheitlichen Kennziffer für die Effektivkosten (Reduction in yield) vergleichbar gemacht. Eine Angabe von 2,1 Prozent bedeutet dabei, dass eine Brutto-Rendite von 5,9 Prozent sich nach Abzug der Kosten auf 3,8 Prozent verringert.

Bei der Fondspolice heißt es barfuß oder Lackschuh

Außerdem gibt es eine Übersicht über die tatsächliche Renditeerwartung, die anhand zahlreicher Szenarien errechnet wird. Im Beipackzettel stehen sowohl eine Zahl für die mittlere Rendite als auch eine Übersicht, wie hoch die Wahrscheinlichkeit liegt, mehr oder weniger als den Durchschnittswert herauszubekommen. Bei einem Banksparplan sieht der Verbraucher dann, dass er in den allermeisten Fällen eine Rendite zwischen zwei und sechs Prozent erhält, aber so gut wie nie mit mehr rechnen kann. Anders bei der fondsgebundenen Rentenversicherung. Sie wirft in vielen Szenarien über sechs Prozent Rendite ab. Genauso viele Sparer schauen aber in die Röhre und erhalten weniger als 2 Prozent.

Die Renditeprognosen kamen in den Beipackzettel, nachdem das IFF das Konzept mit Verbraucherschützern diskutiert hatte. Dafür entfiel die Darstellung der historischen Rendite, weil sie für die Zukunft weniger aussagekräftig ist.

Um die Produktinformationsblätter zu testen, befragten die Forscher knapp 200 Verbraucher. Vier von fünf Umfrageteilnehmern konnten sich nach dem Lesen erinnern, um welche Art von Riester-Rente es sich gehandelt hatte. Bei den Verständnisfragen im Rahmen eines Produktvergleichs zwischen einer fondsgebundenen Rentenversicherung und einem Banksparplan gaben zwischen 72 und 83 Prozent die richtigen Antworten. Dabei hatten knapp 40 Prozent zuvor ihre eigenen Kenntnisse in Finanzfragen eher als unterdurchschnittlich eingeschätzt.

Das Hamburger Institut habe seine Hausaufgaben trotzdem nicht gut gemacht, meinen Verbraucherschützer. “Vorsicht Falle!” warnt Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV). “Statt Verbraucher über die Chancen und Risiken von Riester- und Rürup-Produkten besser zu informieren und für mehr Transparenz zu sorgen, öffnen die vorgeschlagenen Vergleichskennzahlen der Irreführung Tür und Tor.”

BdV: Vermittler könnten tricksen

Das IFF-Blatt weise zum Beispiel bei einem Rentenbeginn im Alter 65 eine Effektivkostenquote von 2,1 Prozent aus. Würde bei ansonsten identischer Kalkulation von einem Rentenbeginn mit 70 ausgegangen, läge die rechnerische Kostenquote bei nur 1,8 Prozent. “Bittere Folge: Das Produkt erscheint kostengünstiger, obwohl die Abschlusskosten bei gleichen Verwaltungskosten dann sogar höher sind.” Wenn der Sparer dann tatsächlich mit 67 in Rente gehen will, hätte er im vermeintlich günstigeren Vertrag weniger angespart.

“Im Musterfall, der auf den Produktinformationsblättern dargestellt wird, ist die Laufzeit eindeutig vorgegeben. Daher können die Anbieter hier nicht ‘tricksen’”, sagt dazu IFF-Chef Achim Tiffe. “Im individuellen Fall empfehlen wir, als Anbieter nicht über das gesetzlich vorgegebene Renteneintrittsalter hinauszugehen. Sollte es einen Missbrauch in dem Bereich geben, gibt es die Möglichkeit, gesetzgeberische Vorgaben zu machen.”

Der BdV-Chef plädiert für andere Zahlen. So könnte etwa errechnet werden, welches Alter der Kunde erst einmal erreichen muss, um mit der garantierten Rente zumindest das herauszubekommen, was er eingezahlt hat. Oder die Anbieter müssten das Lebensalter ausweisen, in dem die Rentenauszahlungen inklusive der nicht bei Vertragsbeginn garantierten Überschüsse die Inflation um zwei Prozent schlagen. Zumindest der Vorschlag mit der garantierten Rente dürfte bei anderen Experten auf Kritik stoßen. Der Kunde erhält schließlich eine Zahl, die in der Praxis kaum relevant ist.

tr

Kommentar hinterlassen

(erforderlich)

Facebook