Wer bei der Inanspruchnahme der Krankentagegeldversicherung lügt und Leistungen erschleicht, der muss damit rechnen, dass ihm die private Krankenzusatzversicherung ohne vorherige Abmahnung kündigen darf. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz nicht nur im Hinblick auf die Krankentagegeldversicherung.
Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass auch die Krankheitskosten- und Pflegeversicherung kündbar ist, weil die Betrug beim Krankentagegeld einen schwerwiegenden Vertrauensbruch darstellt, der eine solche Kündigung rechtfertigt.
(Quelle: ddp)
