Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Vergütungssysteme von Banken und Versicherungen strenger regulieren soll. Unter anderem sollen “unangemessen hohe Boni” untersagt werden können, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt. Die gängige Praxis regte Finanzakteure an, große Risiken zu übernehmen – eine wesentliche Ursache für die Finanzkrise.
Das Gesetz enthält Änderungen des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes und soll spätestens im Oktober 2010 in Kraft treten. Ministerium erklärt hierzu: “Auf kurzfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütungssysteme, die einseitig Erfolg belohnen, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren, gelten als einer der Auslöser der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise.”
Aufgrund der hierdurch gesetzten Fehlanreize seien unkontrollierbar hohe Risiken eingegangen worden – mit fatalen gesamtwirtschaftlichen Folgen. Um solchen Fehlentwicklungen zukünftig entgegenzuwirken, hätten sich die G20-Staaten gemeinsam auf multilaterale Standards für verantwortungsvolle und transparente Vergütungssysteme verständigt.
Garantierte Bonuszahlungen nur noch als Ausnahme zulässig
Mit den Standards sollen die Vergütungssysteme stärker auf die nachhaltige Entwicklung der Unternehmen ausgerichtet und eingegangene Risiken angemessen berücksichtigt werden. Sie sehen unter anderem vor, dass
- ein erheblicher Teil der variablen Vergütung erst nach mindestens drei Jahren ausgezahlt werden darf, und zwar abhängig vom geschäftlichen Erfolg.
- mindestens 50 Prozent der variablen Vergütung in Form von Aktien oder ähnlichen Instrumenten ausbezahlt werden müssen.
- garantierte Bonuszahlungen nur im Ausnahmefall zulässig sind (bei der Einstellung neuer Mitarbeiter für maximal ein Jahr).
“Vergütungssysteme müssen transparent sein”
Deutschland habe sich verpflichtet, die Vereinbarung auf G20-Ebene so schnell wie möglich und mit Nachdruck umzusetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf sei der letzte Schritt eines dreistufigen Maßnahmenpakets der Bundesregierung. Nach der Selbstverpflichtung acht großer deutscher Banken und der drei größten deutschen Versicherungsunternehmen sowie den aufsichtsrechtlichen Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollen mit dem geplanten Gesetz neue Standards für solide Vergütungssysteme im Banken- und Versicherungsbereich gewährleistet werden.
Das Gesetz sehe vor, dass Vergütungssysteme von Banken und Versicherungen angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein müssen.
Das Bundesministerium der Finanzen werde zudem ermächtigt, im Wege von Rechtsverordnungen die näheren technischen Einzelheiten zu den Anforderungen zu regeln – insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme, der Zusammensetzung der Vergütung sowie der Offenlegung der Ausgestaltung.
Eingriffsrechte der BaFin gestärkt
Mit dem Gesetzentwurf würden auch die Eingriffsrechte der BaFin gestärkt. Die BaFin werde befugt im Falle der Unterschreitung oder der drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken.
Hierdurch werde die Möglichkeit geschaffen, angesichts der wirtschaftlichen Situation eines Finanzinstituts oder Versicherungsunternehmens unangemessen hohe Bonuszahlungen zu unterbinden.
Prinzipien für solide Vergütungspraktiken (“Principles for Sound Compensation Practices” vom 2. April 2009) und Standards für solide Vergütungspraktiken (“Principles for Sound Compensation Practices – Implementation Standards” vom 25. September 2009) des Financial Stability Board (FSB).
