Anwälte sehen eine Klagewelle auf den britischen Versicherer Clerical Medical zurollen. Das berichtet manager-magazin.de. Der Mutterkonzern Lloyd’s Banking Group habe rund 220 Millionen Euro zurückgelegt, um sich für Rechtsstreite zwischen der Deutschland-Tochter des Versicherers und zahlreichen seiner Kunden zu wappnen. Ursache sind fünf Klagen von Versicherten, die von Clerical Medical Schadenersatz für Verluste bei ihrer Altersvorsorge verlangen. Über diese Klagen hatte der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden und dabei – nach Meinung der Anlegeranwälte – den Klägern auf ganzer Linie Recht gegeben.
Zwar hat der 4. Zivilsenat alle Fälle wieder zurück an die Vorinstanz verwiesen. Aber nicht ohne klarzustellen, dass erstens der Versicherer für die Beratungsfehler der Vermittler einstehen muss. Zweitens sollen die Oberlandesgerichte erneut prüfen, ob der Versicherer das versprochene Kapital vertragsgemäß erst zukünftig bei Ablauf auszahlen oder ob er den entstandenen Schaden heute schon ersetzen muss. Schadenersatz hatten die Kläger gefordert, einen späteren Erfüllungsanspruch hatte das OLG Stuttgart in zwei Fällen den Klägern bereits zugebilligt.
Ein Strukturvertrieb, eine pyramidenartig aufgebaute Verkaufsorganisation, hatte zahlreiche Verträge für Clerical Medical an den Mann und die Frau gebracht. “Europlan” hieß das Anlagemodell. Zugrunde lag eine Versicherung mit dem klangvollen Namen “Wealthmaster Noble”. In diesen Vertrag zahlten die Kunden einen Einmalbetrag, für den sie einen Kredit aufnahmen. Die Tilgung des Kredits war zum Schluss aus Leistungen aus der Lebensversicherung vorgesehen. Der Gewinn sollte unter anderem dadurch entstehen, dass der Wertzuwachs der Versicherung höher war als der Zinssatz des Kredits. 8,5 Prozent Rendite prognostizierten die Vermittler für die Versicherung. Den Kredit erhielt eine Kundin, die in einem anderen Fall vor dem OLG Dresden geklagt hatte, für 6,5 Prozent.
Rendite bleibt hinter Versprechen zurück
Schon beim Verkauf stellte sich die Sache anders dar. Der Versicherer selbst hatte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr 8,5 Prozent Rendite prognostiziert, wie es die Verkäufer taten, sondern nur noch sechs Prozent als realistisch angesehen. Folglich blieb die tatsächliche Rendite deutlich hinter den Hoffnungen der Anleger zurück. Britische Lebensversicherungen nutzen bei der Verteilung der Anlagegewinne ein Glättungsverfahren – das so genannte Smooting -, mit dem sie Schwankungen bei den Gewinnen ausgleichen. Die dabei zugeteilten Gewinne sind zum Ende der Laufzeit garantiert.
Bei diesem Smoothing kann der Versicherer in Folgejahren einen niedrigeren oder höheren Wert als zuvor festlegen. Der Bundesgerichtshof beklagte, der Versicherer habe das Risiko nicht deutlich genug gemacht. Die BGH-Richter gaben den OLG-Richtern noch eine weitere Annahme mit auf den Weg. Der Versicherer müsse die Auszahlpläne, die er in den Versicherungsscheinen festgelegt hatte, erfüllen, selbst wenn das Geld in den Verträgen dafür nicht reicht. 1.000 Verfahren sind nach Angaben des “Manager Magazin” gegen Clerical Medial anhängig, 40 davon allein am BGH.
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