Mit Einführung des Gesundheitsfonds wird die Krankenversicherung ab 1. Januar für die meisten Arbeitnehmer teurer. Wer sparen will, kann in einen Wahltarif seiner gesetzlichen Krankenversicherung wechseln. Dort locken Beitragsrabatte.
Die meisten Krankenkassen bieten sowohl so genannte Selbstbehalttarife als auch einen Tarif mit Beitragsrückzahlung an. Die Grundidee ist bei beiden Modellen gleich: Wer seltener oder gar nicht zum Arzt geht, bekommt einen Teil seiner geleisteten Beiträge zurück.
Beim Selbstbehalttarif verpflichten sich Versicherte, einen Teil ihrer Behandlungskosten selbst zu zahlen. Im Gegenzug zahlt die Kasse eine Prämie, die grundsätzlich niedriger als der Selbstbehalt ist.
Damit bleibt für Versicherte ein begrenztes finanzielles Risiko. Verpflichten sich Mitglieder etwa dazu, bis zu 500 Euro jährlich für Behandlungen aus der eigenen Tasche zu zahlen, bekommen sie je nach Krankenkasse im Gegenzug eine Prämie von beispielsweise 350 Euro. Der Verlust beträgt im schlimmsten Fall 150 Euro.
Bei Wahltarifen mit Beitragsrückzahlung bekommen Versicherte hingegen einen Teil ihrer Beiträge erstattet, wenn sie gar keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen haben. Müssen Versicherte zum Arzt, können sie die Kosten selbst übernehmen, um die Erstattung zu sichern.
Dabei ist die Prämie, die eine Kasse im Rahmen von Wahltarifen ausschütten darf, auf 20 Prozent der gezahlten Beiträge und höchstens 600 Euro pro Jahr begrenzt. Werden mehrere Wahltarife kombiniert, beträgt die maximale Erstattung 900 Euro.
Für alle Wahltarife muss sich der Versicherte bei seiner Krankenkasse anmelden. Vorsorgeuntersuchungen kann er weiterhin wahrnehmen, ohne seinen Bonus einzubüßen. Vor dem Wechsel gilt es jedoch zu überlegen: Der Versicherte ist drei Jahre an den Tarif gebunden, auch wenn die Kasse künftig einen Zusatzbeitrag einführt.
ddp
