Für viele ist der Erwerb des Eigenheims der teuerste Kauf des Lebens – daher ist die richtige Wohngebäudeversicherung ein wichtiger Schutz, den jeder Hausbesitzer haben sollte. Bei dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sind allerdings folgende sechs Regeln zu beachten:
1. Elementarschäden
Für den optimalen Schutz des Wohneigentums, sollte man auf eine Elementarschadenversicherung nicht verzichten. Als Zusatz zu der Wohngebäudeversicherung kann man sie in den meisten Versicherungen leicht mit einschließen, in manchen Regionen oder Wohngebieten kann es aber sein, dass man aufgrund der Schadenhäufigkeit keinen Anspruch auf eine Elementarschadenversicherung hat.
2. Vollständigkeit des Versicherungsschutzes
Wenn man nun eine Wohngebäudeversicherung abschließt, sollte man immer darauf achten, dass der Versicherungsschutz vollständig ist. Hat man zwar eine Garage, diese aber bei Vertragsabschluss nicht angegeben, so ist diese in der Wohngebäudeversicherung auch nicht versichert.
3. Unterversicherung vermeiden
Die richtige Wertbestimmung Ihres Wohngebäudes ist entscheidend, denn im Falle eines Totalschadens möchten Sie von dem von der Versicherung errechneten Wiederaufbauwert schließlich ein neues, gleichwertiges Haus erbauen können. Wichtig ist auch, dass der Wiederaufbauwert jährlich neu angepasst wird – am unkompliziertesten ist dies mit einer gleitenden Neuwertversicherung.
4. Gesunden Verhältnis von Leistungen und Preisen
Die Leistungen und Preise der Wohngebäudeversicherung sollten in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen. Laut Stiftung Warentest ist der Basisschutz bei den meisten Versicherern vergleichbar und nahezu gleich teuer – möchte man aber gewisse Extraleistungen mit einschließen, wie Fahrzeuganprall oder Schäden durch Aquarien und Wasserbetten, sollte man genau auf die einzelnen Angebote der Versicherer schauen, denn nicht immer ist das günstigste auch das umfangreichste Angebot.
5. Keine zu lange Bindungsdauer
Man sollte sich nicht allzu lange an eine Wohngebäudeversicherung binden, da ein langjähriger Vertrag nicht immer nur Vorteile bringt. Erstens ist der Prämiennachlass oft meist gering und von den Angeboten, mit denen Neukunden von den Versicherungsgesellschaften gelockt werden, können Sie nicht profitieren.
6. Bestehenden Versicherungsschutz nicht vorschnell kündigen
Den bestehenden Versicherungsschutz sollte man, wenn man eine Immobilie erwirbt, nicht vorschnell kündigen – manchmal bieten die Altverträge gute Konditionen und umfassenderen Versicherungsschutz. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Altverträgen aus DDR-Zeiten: Elementarschäden, wie das Elbe-Hochwasser sind darin noch automatisch mitversichert – diesen Vorteil sollte man nicht so einfach wieder hergeben.
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(Quelle: ddp)

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