2008 – Die wichtigsten Änderungen

Veröffentlicht am 17. Dezember 2007

Zum Jahreswechsel sind eine ganze Reihe gesetzlicher Neuregelungen in Kraft getreten und auch an 2009 sollte man schon denken.

Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent des Bruttolohns. Die Beitragszahlungen werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geleistet.

Erbschaftsteuerreform: Die Gesetzesänderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Der Erbschaftsteuer-Freibetrag soll für Ehepartner von bisher 307.000 Euro auf 500.000 Euro steigen. Die Besteuerung von Immobilien wird sich an deren tatsächlichen Wert orientieren. Bislang wurden Grundstücke und Immobilien oft nur mit 60 Prozent ihres Verkehrswertes besteuert. Bei der Bewertung von vermieteten Wohnimmobilien soll es einen Abschlag von der Bewertungsgrundlage von zehn Prozent geben.

Neuer Gebäudepass: Hauseigentümer dürfen ihre Immobilie in Zukunft nur noch mit einem gültigen Energiepass vermieten oder verkaufen. Der Energieverbrauch von Gebäuden soll so besser erfasst und Eigentümer zu Investitionen angeregt werden. Altbauten, die bis 1965 errichtet wurden, brauchen den Energiepass ab dem 1. Juli 2008, jüngere Gebäude ab dem 1. Januar 2009.

Bürgerliches Engagement: Anfang Juli hat der Bundesrat dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland zugestimmt. Dadurch wird der Steuerbonus für ehrenamtliche Tätigkeiten angehoben. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 werden Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu einem Jahresbetrag von 2.100 Euro steuerlich freigestellt.

Auch im Bereich der Spenden gibt es eine fiskale Besserstellung: Bislang konnten höchstens fünf Prozent des Einkommens steuergünstig gespendet werden, nun erkennt das Finanzamt jährliche Zuwendungen von bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte an.

Unternehmensteuerreform: Wichtig für Selbstständige und Freiberufler: Für betriebliche Anschaffungen gelten 2008 lineare Abschreibungssätze, die Kosten werden also gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer verteilt und jährlich gleich hoch abgeschrieben.

Im Rahmen einer Sonderabschreibung können Kleinbetriebe und Selbstständige ab 2008 vor Anschaffung eines Betriebsmittels den so genannten Investitionsabzugsbetrag geltend machen. Damit können bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten vom Betriebsgewinn abgezogen werden. Zusätzlich kann eine Sonderabschreibung von einmalig 20 Prozent vorgenommen werden.

Die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter reduziert sich. Fanden bislang betrieblich angeschaffte Artikel bis zu einem Betrag von 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) sofort bei der nächsten Steuererklärung Berücksichtigung, so sind es künftig nur noch 150 Euro. Diese Regelung gilt für alle gewerblichen Betriebe sowie für Freiberufler. Neu angeschaffte Wirtschaftsgüter eines Jahres mit Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro sollen künftig als Sammelposten zusammengefasst und einheitlich mit 20 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden.

Jahressteuergesetz: Die Papier-Lohnsteuerkarte wird bis 2011 abgeschafft und auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Zeitgleich soll eine zentrale Steuerdatei eingeführt und die dezentralen Informationen darin zusammengeführt werden. Das sieht das Jahressteuergesetz 2008 vor. Darin wird zugleich die allgemeine Missbrauchsklausel in der Abgabenordnung verschärft, um besser gegen unerwünschte Steuersparmodelle vorgehen zu können. So liegt künftig ein Missbrauch vor, wenn eine “unangemessene” Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen zu einem “gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil” führt.

Kindergeld / Kinderzuschlag: Künftig wird Kindergeld einheitlich längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres statt wie bisher bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs gezahlt. Zugleich wird der so genannte Kinderzuschlag unbefristet gezahlt und soll nicht mehr wie bisher nach einer Bezugsdauer von 36 Monaten entfallen. Der Zuschlag in Höhe von bis zu 140 Euro wird an Eltern mit geringem Einkommen ausgezahlt, die in ihrem Haushalt unverheiratete Kinder unter 25 Jahre versorgen und zwar ihren eigenen Lebensunterhalt sicherstellen können, aber ohne Kinderzuschlag Hartz IV beantragen müssten. Die unbefristete Zahlung des Zuschlags muss noch den Bundesrat passieren.

Neue Rechte für Versicherte: Versicherte haben künftig deutlich stärkere Rechte gegenüber Versicherungsunternehmen. Mit der Neuregelung des im Wesentlichen aus dem Jahr 1908 stammenden Versicherungsvertragsrechts wird insbesondere das Recht der Lebensversicherung modernisiert und der Anspruch der Versicherten auf eine Überschussbeteiligung verankert. Dies gilt auch für den Anspruch auf Beteiligung an stillen Reserven. Zudem müssen die Versicherungsunternehmen den Kunden eine Modellrechnung über mögliche Leistungen und eine jährliche Information über die tatsächliche Entwicklung übergeben. Im Interesse des Versicherten wird ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des dritten und jedes folgenden Versicherungsjahres vorgeschrieben.

Unterhaltsrecht: Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, werden künftig bei der Dauer des Betreuungsunterhalts gleich behandelt – unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Betreuungsunterhalt ist während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zu zahlen. Eine Verlängerung ist möglich. Maßgeblich sollen in erster Linie die Belange des Kindes sein. Ist nicht genügend Geld vorhanden, sollen Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben.

Arbeitslosengeld I: Die geplante Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I (ALG I) bei älteren Arbeitnehmern soll erst im kommenden Jahr beschlossen werden, aber nach dem Willen der Koalition rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Vorgesehen ist, dass Arbeitnehmer über 50 Jahre künftig 15 Monate, über 55 Jahre 18 Monate und über 58 Jahre 24 Monate lang ALG I erhalten können. Um die Neuregelung kostenneutral zu gestalten, werden daran mehrere Bedingungen geknüpft. Dabei geht es unter anderem um gestaffelte Versicherungszeiten innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.

Chroniker: Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze von einem statt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über die relevanten Vorsorgeuntersuchungen beraten lassen hat. Diese Regelung ist zunächst auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt.

Abgeltungsteuer: Ab dem 1. Januar 2009 werden Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Veräußerungsgewinne von Wertpapieren (Aktien, Investmentfonds, Zertifikate) einheitlich mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer besteuert.

Die Einführung der Abgeltungsteuer 2009 bedeutet auch das Aus für die einjährige Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne von Aktien und Fondsanteilen. Damit sind Kursgewinne nach Ablauf von zwölf Monaten Haltedauer nicht mehr steuerfrei gestellt. Auch das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft, Dividendenzahlungen und Kursgewinne von Aktien müssen voll versteuert werden. Der neue Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen fasst ab 2009 den bisherigen Sparer-Freibetrag (750 Euro) und den Werbungskosten-Pauschbetrag (51 Euro) zusammen.

Die Abgeltungsteuer greift nicht bei kapitalbildenden Lebensversicherungen. Hier wird nach wie vor nur die Hälfte des Ertrags steuerlich erfasst, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt.

Wer im kommenden Jahr in Sachen Kapitalanlage geschickt taktiert, kann der neuen Steuer gelassener entgegensehen. So z.B. im Bereich der Fonds für Privatanleger: Für Anteilsverkäufe gilt hier die Stichtageregelung. Anteile, die Sie ab dem 1.1.2009 kaufen, werden von der Abgeltungsteuer erfasst. Gewinne aus dem Verkauf von vor 2009 erworbenen Anteilen sind jedoch nach einer Haltedauer von zwölf Monaten auch nach 2009 steuerfrei.

Entkräften kann man die Abgeltungsteuer weiterhin, indem man seine Depotkosten senkt: Jeder gesparte Euro erhöht die Rendite. Auch sollte man auf Zinsstärke setzen: Wer z.B. mehrere renditestarke Konten im Bereich Tages- oder Festgeld eröffnet, kann jederzeit zum stärksten Anbieter springen und so wiederum die Abgeltungsteuer abfedern.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung: Die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung orientiert sich an der Höhe des Bruttolohns. Ist dieser höher als die jährlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze, wird zu Ihrer Beitragsberechnung nur die Bemessungsgrenze herangezogen. Der oberhalb dieser Grenze liegende Teil des Einkommens ist beitragsfrei.

Die Beitragsbemessungsgrenze verändert sich 2008 in einigen Sozialversicherungszweigen: In der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung steigt sie auf 5.300 Euro im Monat (alte Bundesländer).
In den neuen Bundesländern sinkt sie dagegen um 50 Euro auf 4.500 Euro monatlich.

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit von derzeit 42.750 auf 43.200 Euro im Jahr. Ebenfalls 2008 neu festgelegt wird die Jahresentgeltgrenze. Sie bestimmt, ab welchem Einkommen ein Versicherter in die private Krankenversicherung wechseln kann. 2008 steigt sie um 450 Euro auf bundesweit 48.150 Euro brutto. Ein Wechsel ist möglich, wenn man die Jahresentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten hat. Diese Regelung gilt jedoch nur für Arbeitnehmer: Beamte und Selbstständige können jederzeit Privatpatient werden.

Private Altersvorsorge: Auch im kommenden Jahr bleibt die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei. Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen.

Die Riester-Rente wird 2008 noch attraktiver: Die Grundzulage für Riester-Verträge erhöht sich von 114 auf 154 Euro pro Jahr, die Kinderzulage steigt von 138 auf 185 Euro je kindergeldberechtigten Sprössling. Kinder, die ab 2008 geboren werden, erhalten zudem einen Zuschuss von 300 Euro. Darüber hinaus gibt es vom Staat einen Sonderabgabenabzug für geleistete Beiträge. 2008 steigt dieser bis auf 2.100 Euro im Jahr. Fällt Ihr Steuervorteil höher aus als die staatlichen Zulagen, bekommen Sie die Differenz vom Finanzamt gutgeschrieben.

Kostenlose Leistungsvergleiche und weitere Informationen zu den Themen Versicherungen & Altersvorsorge sowie Bankprodukte bietet aspect-online.de.

Verwandte Artikel:
Neues Kfz-Versicherungsrecht 2008
2008 mehr Geld und Zeit für die ambulante Pflege
Private Krankenversicherung: 2008 höhere Beiträge

(Quelle: aspect-online.de / ddp / pressrelations.de / Postbank)

3 Kommentare zu “2008 – Die wichtigsten Änderungen”


Trackbacks/Pingbacks

  1. [...] Verwandter Artikel: 2008 – Die wichtigsten Änderungen [...]

  2. [...] Artikel: 2008 – Die wichtigsten Änderungen Neues Kfz-Versicherungsrecht [...]

  3. [...] Artikel: 2008 – Die wichtigsten Änderungen Die wichtigsten [...]

Facebook