Einbruch: Versicherung muss nicht zahlen, wenn die Wohnungstür unverschlossen war

Veröffentlicht am 04. März 2007

So hat jüngst das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau erklärt, ein Einbrecher sei bei ihr durch das Küchenfenster eingestiegen ohne es zu beschädigen, habe dann das Haus ausgeräumt und es durch die Wohnungstür wieder verlassen. Diese habe er von innen mit einem Schlüssel vom Schlüsselbord geöffnet.

Die Versicherung wollte den Schilderungen der Frau nicht glauben und auch vor Gericht konnte sie nicht beweisen, dass wirklich ein Einbruchdiebstahl vorlag. Denn dafür wäre ein gewaltsames Eindringen notwendig gewesen, für welches sich aber keine Spuren finden ließen.

Die Richter waren der Ansicht, dass die Frau die Tür nicht abgeschlossen hatte und der Dieb so das Haus ganz einfach betreten konnte. Dazu passt die Einschätzung eines Sachverständigen, dass die nicht abgeschlossene Haustür problemlos aufgedrückt werden konnte.

Folglich war die Frau nach Auffassung der Richter an dem Schaden mitschuldig und bekam nichts von der Versicherung erstattet.

Weitere Informationen und kostenlose Leistungsvergleiche zum Thema Hausratversicherung bietet aspect-online.de.

(Quelle: ddp)

1 Kommentar zu “Einbruch: Versicherung muss nicht zahlen, wenn die Wohnungstür unverschlossen war”


Trackbacks/Pingbacks

  1. [...] für solche Fälle eine Hausratsversicherung. Wird diese jedoch skeptisch, so wie bei den Finanz-Tipps im März beschrieben, muss sich ein Gericht mit der Sachlage beschäftigen. In dem [...]

Facebook