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Einkommenssteuer: Ratgeber zu Investmentfonds

Veröffentlicht am 14. Mai 2010

Wer sein Geld in Investmentfonds angelegt hat, muss sich bei der Einkommenssteuererklärung damit oft gar nicht herumschlagen. Auf die Dividenden und Kursgewinne fällt die Abgeltungssteuer an, die als Quellensteuer bereits von der Depotbank abgeführt wird. Doch es gibt Ausnahmen:

Wer sein Depot im Ausland hat,
Wer ausländische thesaurierende Fonds besitzt,
Wer der Depotbank seine Kirchensteuerpflicht nicht gemeldet hat,
Wer auf wegen des niedrigen persönlichen Steuersatzes (unter 25 Prozent) die Günstigerprüfung in Anspruch nimmt und damit einen Teil der Abgeltungssteuer zurückerhält,

gibt trotzdem seine Erträge in der Anlage KAP bei der Einkommenssteuer an. Wie es funktioniert, erklärt die Fondsgesellschaft Allianz Global Investors in ihrem Ratgeber “Investmentfonds und Steuern. Informationen für den privaten Anleger”. Mit zahlreichen Beispielrechnungen und Ausfüllhilfen schlagen die Autoren einen Pfad durch den Steuerdschungel.

tr

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