Die EU-Kommission droht einer Variante der deutschen Betriebsrente die Luft abzudrehen, wie das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) meint. Die Pensionskassen müssten nach aktuellen europäischen Regulierungsplänen ihr Eigenkapital aufstocken – um insgesamt 40 bis 50 Milliarden Euro. Den Betrag könnten sie nicht stemmen. Unternehmen, die wie BASF eine eigene Pensionskasse haben, hätten einen Betrag nachzuschießen, der gut ein Drittel dessen ausmacht, was sie bereits eingebracht haben. Das sagt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (ABA).
Was die Pensionskassen in Bedrängnis bringt, sind höhere Anforderungen an das Eigenkapital. Derzeit verschärft die EU-Kommission mit dem Projekt Solvency II die Richtlinien für die Eigenmittel der Lebensversicherer, damit sie besser gegen Finanzkrisen geschützt sind. Diesem Regularium möchte Brüssel jetzt die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge unterwerfen, also auch die deutschen Pensionskassen.
Über sieben Millionen Betroffene
Zu lesen sein wird das in einem Weißbuch der EU-Kommission. Die “Welt”, der ein Entwurf vorliegt, zitiert das Papier. Die Solvency-II-Regeln seien “ein nützlicher Ausgangspunkt” für eine “modernisierte Überwachung” der Betriebsrenten. Am 1. März wird es eine Anhörung dazu geben.
6,3 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland sparen ihre Betriebsrente über eine Pensionskasse an, einen von insgesamt fünf Wegen der betrieblichen Altersversorgung. Etwa eine Millionen ehemalige Mitarbeiter erhalten bereits Renten. Betroffen wäre nur ein Teil der Pensionskassen – meist jene, die von Firmen oder Branchenverbänden in eigener Regie teilweise schon vor vielen Jahrzehnten gegründet wurden. Daneben hatten in den letzten Jahren auch Lebensversicherer Pensionskassen eingerichtet, um über ihre Vermittler in den Firmen Betriebsrenten zu vertreiben. Sie werden ohnehin den Solvency-II-Vorschriften unterliegen und sehen sich von den aktuellen Plänen nicht betroffen.
Gleiche Regeln vorgeschrieben oder Äpfel mit Birnen verglichen
Pensionskassen versprechen ihren zukünftigen Rentnern eine garantierte Verzinsung des Kapitals und erwirtschaften mit der Kapitalanlage darüber hinaus laufende Überschüsse. Sie sind den klassischen Rentenversicherungen, wie sie die Lebensversicherer anbieten, also sehr ähnlich. Die Idee der EU-Kommission, sie denselben Anforderungen zu unterwerfen, was ihre Krisenfestigkeit betrifft, liegt nahe.
ABA-Chef Stiefermann hält das aber nicht für angemessen und macht einige Unterschiede geltend. Insbesondere steht bei jedem Vertrag einer Pensionskasse ein Arbeitgeber im Hintergrund, der für den Ausfall der Renten haften müsste. Und geht die Firma Pleite, springt der Pensions-Sicherungsverein ein. Zu guter letzt dürfen die Pensionskassen, die nicht an Lebensversicherer angeschlossen sind, im Notfall auch ihre Leistungen zurückfahren. Eine Möglichkeit, die Lebensversicherungen nicht haben.
Bei Firmen-Pensionskassen werden viel weniger Verträge storniert. Außerdem zahlen sie nur Renten aus, während Versicherer zu einem großen Teil Einmalbeiträge, die aus den Kapitallebensversicherungen stammen, auszahlen. Wegen dieser geringeren kurzfristigen Risiken sei die marktnahe Bewertung der Anlagen, wie Solvency II sie fordert, für Pensionskassen weniger relevant. “Wir erwarten deshalb, dass es bei der Ausstattung mit Eigenkapital eine ganz eigenständige Lösung für die Betriebsrenten gibt”, sagt Klaus Stiefermann.
tr

In einem Forum gelesen:
“Solvency II dient dazu, Versicherer zu Investitionen in “risikolose” europäische Staatsanleihen zu nötigen.
Immobilien müssen mit 25 % ihres Wertes eigenkapitalunterlegt werden, Staatsanleihen, vor allem solche der Euro-Länder, mit 0. Es geht also darum, dass Versicherungen von Immobilieninvestments in Staatsanleihen umschichten. Jetzt will man auch die Träger von betrieblichen Zusatzrenten in Staatsanleihen treiben und sie somit am bevorstehenden Crash angemessen zu beteiligen. Zum Schaden der Versicherten.”