Feng Shui: Haftpflichtversicherung mal ganz harmonisch

03. März 2010

Manche Ewiggestrige – wie der Autor – halten Fang-Shui immer noch unwissenschaftlichen Hokuspokus und überteuerten Lifestyle-Schnickschnack. Andere schwören auf die aus China stammende Art, die Wohnung oder Geschäftsräume einzurichten, bei der die Geister der Luft und des Wassers geneigt gemacht werden sollen. Letztere erkennt man an der mit spitzen Schreien geäußerten Weigerung, sich in eine Ecke zu setzen, in der vermeintlich das Qi nicht so recht fließen will.

Feng Shui: Hoffentlich verheddert sich das Qi nicht hinter der Vase. Foto: Dmitry Pistrov (fotolia.com)

Feng Shui: Hoffentlich verheddert sich das Qi nicht hinter der Vase. Foto: Dmitry Pistrov (fotolia.com)

Die alte chinesische Harmonielehre verspricht Wohlstand und Gesundheit. Wer sie also in der eigenen Wohnung umsetzt, will sicher gehen, dass Wasseradern nicht falsch analysiert werden. Genau hier liegt ein Fehlerpotenzial, falls der professionelle Feng-Shui-Berater etwas übersieht. Unzufriedene Kunden könnten klagen und einen Schaden geltend machen. Um die Lücke zu schließen, bringt jetzt der Spezialversicherer Hiscox eine Haftpflichtversicherung für Feng-Shui-Berater heraus, die auch Vermögensschäden abdeckt.

Neben Fehlern bei der Begutachtung von Räumen ist auch die Nicht-Beachtung behördlicher Auflagen versichert; zum Beipiel wenn im Restaurant zwar die Energie gut strömt, dabei aber eine Fluchttür verbaut wurde.

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bisher 1 Kommentar Eigenen Kommentar schreiben

  • 1. Hedwig Seipel  |  04. März 2010 um 07:34 Uhr

    Die hier dargestellte Sachgrundlage ist nicht korrekt. Eine spezielle Haftplichtversicherung für Feng Shui Berater ist nicht nötig, wenn der Berater seine Kompetenzgrenzen nicht überschreitet und sich an die Regelungen eines Dienstvertrags orientiert und keinen Werkvertrag anbietet.
    Baumaßnahme (Türen verbauen) darf ein Feng Shui Berater, sofern er/sie kein Architekt oder Bauingenieur ist, nicht veranlassen. Berater kann nur Anregungen liefern, die auf gesetzliche etc. Vorschriften und Bauregelungen zu prüfen sind. Der Klient trägt stets selbst die Verantwortung für die Umsetzung der Empfehlungen.
    Falls ein Berater irgendwelche Garantien etc. abgibt oder ohne entsprechende Fachausbildung Ausführungspläne erarbeitet, dann überschreitet er eindeutig seine Kompetenzen und die Versicherungsleistung wäre ohnehin in Frage gestellt.
    Gerichtliche Urteile zur Haftungsansprüchen gegen Feng Shui Berater sind nicht bekannt.
    Heute kann man alles versichern. Auch ein Nichtschwimmer kann eine Taucherversicherung abschließen. Die Frage ist nur, was Sinn macht.

    Viele Grüße
    Hedwig Seipel
    Sachverständige für Feng Shui und Geomantie

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