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	<title>Kommentare zu: Feng Shui: Haftpflichtversicherung mal ganz harmonisch</title>
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	<description>Verbrauchertipps zu Versicherungen, Geldanlage und Finanzen</description>
	<lastBuildDate>Mon, 06 Feb 2012 10:39:11 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Blödsinn: Berufshaftpflichtversicherung für Feng Shui Berater</title>
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		<dc:creator>Blödsinn: Berufshaftpflichtversicherung für Feng Shui Berater</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Jan 2011 22:33:22 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Der Klient trägt stets selbst die Verantwortung für die Umsetzung der Empfehlungen. (Quelle: Finanz-Tipps ASPECT.online)Viele Grüße Euer Everyday Feng Shui Team www.everyday-feng-shui.deQuellen: www.geld-kompakt.de [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Der Klient trägt stets selbst die Verantwortung für die Umsetzung der Empfehlungen. (Quelle: Finanz-Tipps ASPECT.online)Viele Grüße Euer Everyday Feng Shui Team <a href="http://www.everyday-feng-shui.deQuellen" rel="nofollow">http://www.everyday-feng-shui.deQuellen</a>: <a href="http://www.geld-kompakt.de" rel="nofollow">http://www.geld-kompakt.de</a> [...]</p>
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		<title>Von: Hedwig Seipel</title>
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		<dc:creator>Hedwig Seipel</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Mar 2010 07:34:11 +0000</pubDate>
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		<description>Die hier dargestellte Sachgrundlage ist nicht korrekt. Eine spezielle Haftplichtversicherung für Feng Shui Berater ist nicht nötig, wenn der Berater seine Kompetenzgrenzen nicht überschreitet und sich an die Regelungen eines Dienstvertrags orientiert und keinen Werkvertrag anbietet.
Baumaßnahme (Türen verbauen) darf ein Feng Shui Berater, sofern er/sie kein Architekt oder Bauingenieur ist, nicht veranlassen. Berater kann nur Anregungen liefern, die auf gesetzliche etc. Vorschriften und Bauregelungen zu prüfen sind. Der Klient trägt stets selbst die Verantwortung für die Umsetzung der Empfehlungen.
Falls ein Berater irgendwelche Garantien etc. abgibt oder ohne entsprechende Fachausbildung Ausführungspläne erarbeitet, dann überschreitet er eindeutig seine Kompetenzen und die Versicherungsleistung wäre ohnehin in Frage gestellt.
Gerichtliche Urteile zur Haftungsansprüchen gegen Feng Shui Berater sind nicht bekannt.
Heute kann man alles versichern. Auch ein Nichtschwimmer kann eine Taucherversicherung abschließen. Die Frage ist nur, was Sinn macht.

Viele Grüße
Hedwig Seipel
Sachverständige für Feng Shui und Geomantie</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die hier dargestellte Sachgrundlage ist nicht korrekt. Eine spezielle Haftplichtversicherung für Feng Shui Berater ist nicht nötig, wenn der Berater seine Kompetenzgrenzen nicht überschreitet und sich an die Regelungen eines Dienstvertrags orientiert und keinen Werkvertrag anbietet.<br />
Baumaßnahme (Türen verbauen) darf ein Feng Shui Berater, sofern er/sie kein Architekt oder Bauingenieur ist, nicht veranlassen. Berater kann nur Anregungen liefern, die auf gesetzliche etc. Vorschriften und Bauregelungen zu prüfen sind. Der Klient trägt stets selbst die Verantwortung für die Umsetzung der Empfehlungen.<br />
Falls ein Berater irgendwelche Garantien etc. abgibt oder ohne entsprechende Fachausbildung Ausführungspläne erarbeitet, dann überschreitet er eindeutig seine Kompetenzen und die Versicherungsleistung wäre ohnehin in Frage gestellt.<br />
Gerichtliche Urteile zur Haftungsansprüchen gegen Feng Shui Berater sind nicht bekannt.<br />
Heute kann man alles versichern. Auch ein Nichtschwimmer kann eine Taucherversicherung abschließen. Die Frage ist nur, was Sinn macht.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Hedwig Seipel<br />
Sachverständige für Feng Shui und Geomantie</p>
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