Es herrscht Streit zwischen Flexstrom und einem Stromkunden über die Zahlung des Neukunden-Bonus. Flexstrom lehnt die Zahlung ab, da der Kunde seinen Vertrag dafür hätte verlängern müssen. Der Kunde will hingegen von solch einer Klausel bei Vertragsabschluss nichts gewusst haben. Der Fall ging vor die Schlichtungsstelle Energie e.V., um den Streit friedlich beizulegen. Die Schlichtungsstelle gab dem Stromkunden Recht und empfiehlt dem Strom-Discounter die Zahlung des Bonus.
Flexstrom will Klärung vor Gericht
In einer Mitteilung von Flexstrom heißt es dazu, dass in mehr als 50 Gerichtsverfahren Flexstrom bereits in ähnlichen Sachverhalten Recht bekommen habe. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) würden den Neukunden-Bonus klar regeln. Das Unternehmen sei von der „unglaubwürdigen“ Haltung der Schlichtungsstelle enttäuscht, die sich nun gegen die Rechtsauffassung der Urteile stellt. Ein Kompromiss sei das nicht, sondern eindeutige Parteinahme im Sinne des Stromkunden. Infolge der ablehnenden Haltung des Stromanbieters geht das Verfahren nun vor Gericht.
Gegenüber „Welt Online“ erklärte der Ombudsmann Dieter Wolst, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, dass diese Gerichtsverfahren in ähnlicher Sache, die zugunsten des Unternehmens endeten, bei seiner Entscheidung unerheblich seien. Zudem führt er eine Norm des Bürgerlichen Gesetzbuches ins Feld: Gibt es Zweifel an der Auslegung der AGB, so geht das zu Lasten des AGB-Verwenders.
Bestätigung für Verivox
Wie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle nachzulesen, ist der Schlichterspruch ausführlich juristisch begründet. Er bezieht sich unter anderem auf ein Urteil des Landgerichts Heidelberg (Az. 12 O 76/10), das vom Verbraucherportal Verivox gegen Flexstrom erstritten wurde. Im Zusammenhang mit der Flexstrom-Bonusregelung sprechen die Richter sogar von „versuchter Bauernfängerei“.
Die andauernde Diskussion um die Gewährung des Neukunden-Bonus von Flexstrom hat damit einen weiteren Höhepunkt erreicht. Erst vor Kurzem entschied das Vergleichsportal Verivox, den Bonus in seinem Stromanbieter-Vergleich nicht mehr zu berücksichtigen. Dies mündete schließlich in eine handfeste juristische Auseinandersetzung, deren Ausgang noch offen ist. Die Vertriebsvereinbarung mit Flexstrom wurde daraufhin von Verivox sofort gekündigt.
Schlichtungsstelle Energie
Die Schlichtungsstelle Energie mit Sitz in Berlin, wurde von der Bundesregierung eingerichtet. Als zentrale Schlichtungsstelle dient sie zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern. Getragen wird die Schlichtungsstelle von den Verbänden der Energiewirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband.
gg

Hände weg von FlexStrom und Gas.Habe sehr schlechte Erfahrungen gemacht.
Bei der zweiten Rechnung erfolgte eine Preiserhöhung von 72 %. Aus
dieser Rechnung ging die Höhe der Preiserhöhung nur schlecht hervor. Nach meiner Meinung war diese untergeschoben.
Volker Reinhard
Finger weg von FlexStrom! Sie locken Kunden mit dem Neukundenbonus an, und hinterher nehmen Geld ohne Ende.
In meinem Fall haben sie die Strompreise 40% erhöht. Außerdem schicken eine falsche Abschlussrechnung, wo sie ein Teil der alten Rechnung nochmals in Rechnung stellen, und buchen den Betrag direkt vom Konto ab.
Die Rechnung schriftlich zu widersprechen hilft nichts. Das einzige Lebenszeichen von ihnen ist eine automatische Antwort-E-Mail.
Firmenpolitik scheint Diebstahl zu sein, aber nicht so viel, dass es sich lohnen könnte vor Gericht zu klagen. [Editiert durch die Redaktion] … oder die Hotline anrufen und in der Warteschlange solange warten, bis die Nerven blank liegen und noch mehr Geld verloren geht (kostenpflichtige Nummer) oder einen Anwalt beauftragen, das Geld zurückholen und noch mehr Geld für den Anwalt ausgeben.