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Fonds: Banken müssen über steuerliche Risiken aufklären

Veröffentlicht am 02. Mai 2007

Beruht eine steuersparende Fondsbeteiligung auf einem neuartigen Konzept, das bislang in der steuerlichen Praxis nicht zur Anwendung gekommen ist, müssen Banken und Makler den Kunden darüber informieren.

Fehlt dieser Hinweis, macht sich die Bank schadenersatzpflichtig. So hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

In dem Fall hatten die vermittelnden Banken die steuerlichen Vorteile des Fonds als schlagendes Verkaufsargument genutzt, ohne dass klar war, ob die steuerliche Gestaltung vom Finanzamt überhaupt anerkannt wird.

Dass der Anleger in diesem Fall grundsätzlich als börsenerfahren galt, ließen die Richter nicht als Argument für die Bank gelten.

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(Quelle: ddp)

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