Kategorisiert | Pflegeversicherung

Fünf statt drei Pflegestufen geplant

Veröffentlicht am 29. Januar 2009

Heute überreicht ein Expertenbeirat Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) Vorschläge, wie der Begriff Pflegebedürftigkeit neu definiert werden soll. Künftig sollen nicht nur körperliche Gebrechen, sondern auch geistige und psychische Erkrankungen verstärkt im Mittelpunkt stehen, was den Kreis der Anspruchsberechtigten größer macht. Statt bislang drei Pflegestufen soll es fünf geben.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband nannte diesen Ansatz richtig, aber auch überfällig. Die Benachteiligung von Demenzkranken sei seit langem erkannt. “Fünf Begutachtungsstufen machen eine gerechtere und differenziertere Einstufung möglich”, erklärte Eberhard Jüttner. Nach seinen Worten muss mit diesem Systemwechsel die verstärkte Anwerbung von Personal einhergehen.

Von Verbandsseite wurde auch die Warnung ausgesprochen, die sich abzeichnende Reformen bei der Pflegeversicherung durch Erhöhung der Beiträge zu finanzieren. “Das Ende der Fahnenstange ist schon jetzt erreicht”, sagte Vizechef Jüttner der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Sein Verband werde genau hinschauen, ob Leistungen gekürzt oder Neuerungen durch Umschichtungen der Pflegeausgaben bezahlt werden. “Es darf nicht sein, dass Verbesserungen für altersverwirrte Menschen zu Lasten von Behinderten gehen”, sagte Jüttner.

Eine Pflegezusatzversicherung kann eine optimale Vorsorge für den Fall einer Pflegebedürftigkeit sein. Bis zu 3.000 Euro im Monat extra für professionelle Hilfe und 24-Stunden-Organisationsgarantie für Pflegekräfte, Haushaltshilfe, Fahrdienste und vieles mehr sind in den meisten Tarifen enthalten.

ddp/min

Kommentar hinterlassen

(erforderlich)