Ein 60-jähriger Dresdner kann nicht auf die gesetzliche Krankenversicherung verzichten, weil ihm die monatlichen Beiträge zu hoch sind.
Das entschied das Sozialgericht Dresden in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil vom 23. April und wies damit die Klage des Mannes ab (Az.: S 25 KR 653/07). Die Richter verwiesen auf die seit 1. April 2007 geltende Versicherungspflicht, wonach Krankenkassenmitglieder automatisch Beiträge zahlen müssen.
Der Kläger hatte im April vergangenen Jahres die damalige AOK Sachsen gebeten, ihn als Mitglied aufzunehmen. Die Kasse entsprach dem Wunsch des Mannes, der über kein Einkommen oder finanzielle Unterstützung verfügte. Der von ihr auf monatlich 120 Euro festgesetzte Beitrag war dem Kläger indes zu hoch. Er wollte lieber auf eine Krankenversicherung und Arztbesuche verzichten.
Ein Verzicht auf die Versicherung sei aber nicht möglich, urteilten die Richter. Um den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz kostenlos zu erhalten, müssten Menschen ohne entsprechende finanzielle Mittel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beantragen. Dies habe der Kläger bislang abgelehnt. Er sei jetzt aufgefordert, derlei Hilfen zu beantragen, um die Beiträge zu begleichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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(Quelle: ddp)

Willkommen in der Diktatur!
Der Mann muss also nun etwas beantragen, was er nicht will, um etwas bezahlen zu können, was ihm zu teuer ist.
besser kann man den menschenverachtenden Charakter der sog. Gesundheitsreform nicht illustrieren.
Ich war auch eine Weile ohne Krankenversicherung. Da wollte die gesetzliche mich auch nicht mehr haben und meine private Krankenversicherung konnte ich mir nicht mehr leisten, da mein damaliges Geschäft sehr schlecht lief… dumm gelaufen. Das soll ja mit der Gesundheitsreform besser werden, ich bin ja mal gespannt.