Grobe Fahrlässigkeit neu geregelt

Veröffentlicht am 30. Dezember 2007

Mit Beginn des Jahres 2008 tritt das neue Versicherungsvertragsrecht (VVG) in Kraft. Es regelt beispielsweise den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit neu.

Blieb ein Versicherungsnehmer in der Kfz-Kaskoversicherung bisher oftmals auf den Kosten für die Begleichung eines Unfallschadens an seinem Fahrzeug sitzen, weil sich der Versicherer darauf berief, der Fahrer habe sich grob fahrlässig verhalten, wird dies in Zukunft anders gehandhabt, wie der ADAC in München erläutert.

Künftig komme es darauf an, wie der Versicherer den Grad des Verschuldens einschätze. Entsprechend müsse er zahlen. Viele Versicherungsgesellschaften verzichteten bereits auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, erklärten die ADAC-Fachleute. Ausnahme seien Schäden durch Alkohol und Drogen oder den Autodiebstahl begünstigende Versäumnisse des Versicherungsnehmers.

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(Quelle: ddp)

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