Gregor F. fragt: Bin ich als Werkstudent – mit regulärem Arbeitsvertrag – trotzdem noch über die Privathaftpflicht meiner Eltern versichert?
Toralf Richter, Aspect Online: Ja. Studenten – also auch Werkstudenten – sind über die Privathaftpflicht der Eltern versichert.
Wolfgang Bussmann, Pressesprecher bei Interrisk, sagt dazu: “In unseren Privathaftpflicht-Tarifen sind Werkstudenten ganz genau wie alle anderen Studenten in die Police der Eltern eingeschlossen. Solange sie im Erststudium immatrikuliert sind, gibt es dabei keine Beschränkungen hinsichtlich des Verdienstes oder des Alters. Das gilt auch dann, wenn die Studenten nicht mehr bei den Eltern gemeldet sind.”
Die fehlende Alterbeschränkung ist dabei eine Besonderheit der Interrisk und einiger anderer Versicherer. Bei den meisten Versicherern ist ab einem bestimmten Alter Schluss – meist 25 bis 30 Jahre. Dann braucht der Nachwuchs auf jeden Fall eine eigene Versicherung. Ansonsten gilt aber bei den Haftpflichtversicherungen, dass während der Erstausbildung die Police der Eltern zuständig ist. Wenn einmal das Erststudium abgeschlossen ist oder wenn eine Zeit bei der Bundeswehr dazwischen liegt, greift die Police der Elten nicht mehr.
Nun hat ein Werkstudent ja ein festes Einkommen und oft einen unbefristeten Arbeitsvertrag. “Die Versicherer machen in ihren Bedingungen keinen Unterschied zwischen Studenten und Werkstudenten, deshalb gelten für sie dieselben Regeln. Entscheidend ist, dass der Nachwuchs studiert und immatrikuliert ist”, sagt Hartmut Schmid, Produktmanager bei Aspect Online.
Foto: BdV/Dreyling
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