Kategorisiert | KFZ-Versicherung

Haftpflicht-Regulierung für Ineas-Kunden

Veröffentlicht am 23. Juli 2010

Wer durch ein bei Ineas oder LadyCarOnline versichertes Fahrzeug zu Schaden gekommen ist, muss um die Entschädigung nicht fürchten. Das meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Für Kfz-Haftpflichtschäden dieser Gesellschaft tritt die Verkehrsopferhilfe (VOH) im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes ein.

Anspruchsteller sowie Ineas-Kunden wenden sich zur Bearbeitung  des Unfalls unter dem Stichwort „Ineas/VOH“ an folgende Adresse:

ISB-DEKRA Claims Service
Boxgraben 38
52064 Aachen

Fax: 0241-5157830
E-Mail: irmgard.jaeschke@birs-isb.com

Diese Firma wird im Namen der VOH tätig. Die VOH leistet Ersatz für Personen- und Sachschäden im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssummen (derzeit bis zu 7,5 Mio. € bei Personenschäden je Schadenfall und 1.000.000 € bei Sachschäden).

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