Für Arbeitnehmer gibt es kein “Hitzefrei”. Trotzdem macht der heiße Sommer am Arbeitsplatz manchem zu schaffen. Die DAS Rechtsschutzversicherung erklärt in einer Meldung, wie warm es im Büro und an der Maschine werden darf und was die Firma gegen zu große Hitze unternehmen sollte.
Zu Glück gibt es für alles in Deutschland Vorschriften. Die für das Raumklima zutreffende ist am 23. Juni diesen Jahres in Kraft getreten und heißt Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3,5 “Raumtemperatur”. Sie besagt:
- Eigentlich darf es am Arbeitsplatz nicht wärmer als 26 Grad Celsius sein, zumindest so lange die Außentemperatur unter diesem Wert liegt. Ist es draußen richtig heiß und im Zimmer über der 26-Grad-Grenze, muss sich der Arbeitgeber zumindest bei schwerer körperlicher Arbeit schon mal etwas in Sachen Hitzeschutz einfallen lassen.
- Wird drinnen die Temperatur von 30 Grad überschritten, sind zwingend Schutzmaßnahmen nötig. Dafür genügt es oft schon, in der Nacht für Kühlung zu sorgen, Jalousien anzubringen oder Mitarbeiter einfach in kälteren Büros zu platzieren.
- Steigt die Raumtemperatur über 35 Grad, sieht der Gesetzgeber den Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen (z. B. Luftduschen, Schutzkleidung oder Entwärmung) nicht mehr als zum Arbeiten geeignet an.
Haben Mitarbeiter eine Chance gegen zu heiße Arbeitsräume zu klagen? Den Rechtsschutzexperten der DAS sind keine derartigen Prozesse bekannt. Doch Gerichte haben in ähnlicher Angelegenheit schon gesprochen, nämlich wenn Arbeitgeber gegen ihre Vermieter vorgingen und eine Mietminderung oder die Installation von Hitzeschutzmaßnahmen erzwingen wollten. Auf derartige Urteile (z.B. OLG Hamm, 28.2.2007, Az. 30 U 131/06) könnten sich auch Arbeitnehmer beziehen, denen im sonnenüberfluteten Büro das Blut kocht.

Naja es ist noch auszuhalten, was die Hitze im Büro betrifft. Allerdings sollte der Arbeitgeber, auch wissen das alles etwa 50% langsamer geht und die Konzentration sehr schnell nachlässt.